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a)
AdEx Austria GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Erika-Mann-Straße 53 - 69, 80636 München
Gemäß § 13a HGB von Amts wegen
eingetragen:
Ausländische Zweigniederlassung:
AdEx Austria GmbH Zweigniederlassung
Wien, 1010 Wien/Österreich
(Österreichisches Firmenbuch, 457825-
001)
EUID: ATBRA.457825-001,
Geschäftsanschrift: Kärntner Ring 5-7, 1010
Wien/Österreich
c)
Die nationale und internationale
Unternehmensberatung (insbesondere in
der Republik Österreich), insbesondere
strategische, betriebswirtschaftliche und IT-
Beratung sowie Personaldienstleistungen
aller Art, insbesondere Personalverleih und
Verleih von Arbeitnehmern. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wittebrock, Tobias, Rhede, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Lutz, Stefan, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Rieder, Stefan, Neusäß, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Nielsen, Mirko Dirk, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Kusch, Anna Katinka, Dettenhausen, * ‒.‒.‒‒
Huth, Judith, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2025, zuletzt geändert am
17.01.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2025 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Hamburg, Amtsgericht
Hamburg HRB 136870) der Satzung beschlossen.
b)
Mit der AdEx Equity GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg
(Amtsgericht Hamburg, HRA 118870) als herrschendem
Unternehmen ist am 12.06.2015 ein
Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die
Gesellschafterversammlung vom 12.06.2015 zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten
Vertrag Bezug genommen. |
a)
20.11.2025
Dr. Schwarz |