Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
28 |
b)
Geschäftsanschrift:
Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178
Berlin |
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|
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a)
31.03.2023
Sawade |
HRB 78708 B: BVZ Anzeigenzeitungen GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 16. Friedrich, Holger; Geschäftsführer: 17. Dr. Schiefelbein, Mirko, * ‒.‒.‒‒, Petershagen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 18. Maske, August-Edzard, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 78708 B: BVZ Anzeigenzeitungen GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Berliner Verlag GmbH bestehende bestehende Beherrschungsvertrag vom 29.06.2000 ist durch Aufhebungsvertrag vom 13.08.2020 mit Ablauf des Jahres 2020 beendet.. Der mit der Berliner Verlag GmbH bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 29.06.2000 ist durch Aufhebungsvertrag vom 13.08.2020 mit Ablauf des Jahres 2020 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 78708 B: BVZ Anzeigenzeitungen GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BVZ Berliner Medien GmbH mit Sitz in Berlin (HRB 60804 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 78708 B: BVZ Anzeigenzeitungen GmbH, Berlin, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BVZ BM Vermarktung GmbH (BerlinMedien) mit Sitz in Berlin (HRB 151644 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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