Bild und Ton Berger GmbH, Hüllhorst, Hauptstr. 86, 32609 Hüllhorst. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers (Bild und Ton Berger, Inh. Carsten Berger e.K., Hüllhorst, Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 8043) am 08.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bild und Ton Berger GmbH, Hüllhorst, Hauptstr. 86, 32609 Hüllhorst. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Bild und Ton Berger, Inh. Carsten Berger e.K. auftretenden Kaufmann Berger, Carsten übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bild und Ton Berger GmbH, Hüllhorst, Hauptstr. 86, 32609 Hüllhorst.Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Sitz), 5 (Bekanntmachungen), 7 (Stammeinlagen) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berger, Christina, Kauffrau, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒.
Bild und Ton Berger GmbH, Hüllhorst (Hauptstr. 86, 32609 Hüllhorst). Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 6 (Stammkapital), 7 (Stammeinlage) und 12 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.