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a)
Cyprus Security GmbH
b)
Gedern
Geschäftsanschrift:
Franseckystraße 11, 63688 Gedern
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Bewachung aller Art gem. § 34a GewO, der
Empfangsdienst, Event- &
Veranstaltungsdienste, der
Personenschutz, der Objektschutz, der
Revierdienst, Schulungen aller Art im
Bezug von Event- & Veranstaltungsdienste
intern und extern sowie Schulung von DFB
Schulung Modulen. Ferner die
Bereitstellung von Servicekräften,
Standwachen, Messepersonal und
Stagehands und Servicedienstleistungen
für die Durchführung von Veranstaltungen,
insbesondere Kartenabriss und
Platzanweisung, Ansprache zum Freihalten
von Gängen in Stuhlreihen oder
Mundlöchern (Durchgänge und Tore, die in
oder aus dem Innenraum führen),
Kartenkontrolle an Zuschauer-Blöcken/
Bereichen, Kontrolle von Akkreditierungen
(Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket),
Steuerung von Menschenströmen durch
Information, Zufahrtskontrolle auf
Akkreditierung, Evakuierungshelfer,
Mengenkontrolle der Bereiche, Bergen von
hilfsbedürftigen Personen, Lenkung des
ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem
Veranstaltungsgelände, Freihalten von
Flucht- und Rettungswegen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
anderen Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art, auch als persönlich haftende
Gesellschafterin, zu beteiligen oder diese
zu übernehmen oder diese zu gründen. Sie
darf Zweigniederlassungen im In- und
Ausland errichten sowie alle Geschäfte
tätigen, die der Förderung ihres
Unternehmenszwecks unmittelbar oder
mittelbar dienlich erscheinen.
Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle
Geschäfte betreiben und Handlungen
vornehmen, die geeignet sind, dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Oumeddi, Agnes, Reinheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2025 |
a)
05.05.2025
Schouler
b)
Fall 1 |