HRB 74387: D I E S I N G E R, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen, Völklinger Str. 71, 66333 Völklingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 74387: D I E S I N G E R, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen, Völklinger Str. 71, 66333 Völklingen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Diesinger, Günter, Völklingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2016 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Geschäftsanschrift: Völklinger Str. 71, 66333 Völklingen.
D I E S I N G E R , Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen (Völklinger Str. 71, 66333 Völklingen). Nicht mehr Geschäftsführer: Diesinger, Heinz, Metzgermeister, Saarbrücken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 und der Gesellschafterversammlung der Feinkost Diesinger GmbH vom 26.06.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit, -und zwar den Teilbetrieb Feinkost Diesinger Lebensmitteleinzelhandel, 66123 Saarbrücken, Schwarzenbergstraße 18,- im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Feinkost Diesinger GmbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 16843) als übernehmenden Rechtsträger - Abspaltung zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 2, 126 ff UmwG übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.