DWS Investment GmbH, Frankfurt
Firmendaten
Anschrift:
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 11-17
60329 Frankfurt
Frühere Anschriften: 1
Mainzer Landstr. 178 - 190, 60327 Frankfurt
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Liste der Gesellschafter Amtlicher Nachweis der Eigentumsverhältnisse € 8,50 |
Beispiel-Dokument
|
Gesellschaftsvertrag / Satzung Veröffentlichter Gründungsvertrag in der letzten Fassung € 8,50 |
Beispiel-Dokument
|
Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
Beispiel-Dokument
|
Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
Beispiel-Dokument
|
Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRB 9135
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: 069/910-12371
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.dws-direkt.de
Geschäftsgegenstand:
(1)Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2)Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: -Wertpapiere, -Geldmarktinstrumente, -Derivate, -Bankguthaben, -Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, -Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, -Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten.
Branchen: 8
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die DWS Investment GmbH aus Frankfurt ist im Register unter der Nummer HRB 9135 im Amtsgericht Frankfurt am Main verzeichnet. Sie ist mindestens 1x umgezogen. Gegenstand des Unternehmens laut eigener Angabe ist (1)Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2)Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: -Wertpapiere, -Geldmarktinstrumente, -Derivate, -Bankguthaben, -Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, -Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, -Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. Die Anzahl der Entscheider aus erster Führungsebene (z.B. auch Prokuristen) beträgt derzeit 29 im Firmenprofil.
Netzwerk
Keine Netzwerkansicht verfügbar |
Bitte aktivieren Sie JavaScript
Registermeldungen
72Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
72 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: (1)Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2)Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial- AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: -Wertpapiere, -Geldmarktinstrumente, -Derivate, -Bankguthaben, -Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, -Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, -Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investment- vermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. | a) 20.03.2023 Krimmel b) Fall 78 | ||||
71 | c) (1)Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2)Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial- AIF gemäß § 282 KAGB ? unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB ?- welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: -Wertpapiere, -Geldmarktinstrumente, -Derivate, -Bankguthaben, -Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, -Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften und Infrastruktur- Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, -Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanz- portfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investment- vermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. | b) Bestellt als Geschäftsführer: Vedda, Vincenzo, Hanau, geb. xx.xx.xxxx | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2023 mit Nachtrag vom 08.03.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Aufsichtsrat) und 12 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 15.03.2023 Krimmel b) Fall 77 | ||
70 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kühnel-Roß, Caroline, Aschaffenburg, geb. xx.xx.xxxx Aust, Stefan Alexander, Frankfurt am Main, geb. xx.xx.xxxx Burns, John, Wiesbaden, geb. xx.xx.xxxx | a) 17.02.2023 Krimmel b) Fall 76 | ||||
69 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Kreuzkamp, Stefan, Trier, geb. xx.xx.xxxx Nicht mehr Geschäftsführer: Görgen, Dirk, Königstein im Taunus, geb. xx.xx.xxxx | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kronenberger, Gereon, Frankfurt am Main, geb. xx.xx.xxxx Heeckt, Olav, Frankfurt am Main, geb. xx.xx.xxxx Wolff, Christian, Frankfurt am Main, geb. xx.xx.xxxx Stanienda, Florian, Mühltal, geb. xx.xx.xxxx Papendorf, Conny, Rödermark-Waldacker, geb. xx.xx.xxxx von Drigalski, Clemens, Oberursel/Taunus, geb. xx.xx.xxxx Hoeck, Sebastian, Künzell, geb. xx.xx.xxxx Behrens, Nicole, Bad Soden am Taunus, geb. xx.xx.xxxx Marx, Carola, Bad Nauheim, geb. xx.xx.xxxx Thiessen, Juliet, Frankfurt am Main, geb. xx.xx.xxxx | a) 10.02.2023 Krimmel b) Fall 75 | |||
68 | b) Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DIP Service Center GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 52654) übertragen. | a) 30.11.2022 Hewlett b) Fall 73 |
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Testzugang anmelden
Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder jedem anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.
kostenlos testen

Historie
51
Eintritt
Herr Vincenzo Vedda
Geschäftsführer
Eintritt
Frau Caroline Kühnel-Roß
Prokurist
Eintritt
Herr Stefan Alexander Aust
Prokurist
Eintritt
Herr John Burns
Prokurist
Austritt
Herr Stefan Kreuzkamp
Geschäftsführer
Austritt
Herr Dirk Görgen
Geschäftsführer
Eintritt
Herr Gereon Kronenberger
Prokurist
Eintritt
Herr Olav Heeckt
Prokurist
Eintritt
Herr Christian Wolff
Prokurist
7 weitere Personen im Vollprofil
Eintritt
Herr Friedrich von Langen Keffenbrinck
Prokurist
Austritt
Frau Frauke-Carola Weidermann
Prokurist
Austritt
Herr Marco Ferber
Prokurist
Austritt
Herr Walter Holick
Prokurist
Eintritt
Herr Volker Beck
Prokurist
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Testzugang anmelden
für Firmendaten in Deutschland
kostenlos testen


Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App. Sie können den Zugang ganz einfach gratis und unverbindlich testen:
Jetzt Testzugang anmelden