DWS Investment GmbH, Frankfurt

Firmendaten

Anschrift:

DWS Investment GmbH
Mainzer Landstr. 11-17
60329 Frankfurt

Frühere Anschriften: 1

Mainzer Landstr. 178 - 190, 60327 Frankfurt

Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:

Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
€ 8,50
Beispiel-Dokument
Gesellschafts­vertrag / Satzung
Veröffentlichter Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
€ 8,50
Beispiel-Dokument
Aktu­eller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
€ 12,00
Beispiel-Dokument
Chrono­logischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie
€ 12,00
Beispiel-Dokument
Veröffentlichte Bilanzangaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
€ 8,50
Alle Preise exkl. MwSt.
Anzeige

Registernr.: HRB 9135

Amtsgericht: Frankfurt am Main

Rechtsform: GmbH

Gründung: Keine Angabe

Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten

Stammkapital: Keine Angabe

Telefon: 069/910-12371

Fax: im Vollprofil enthalten

E-Mail: im Vollprofil enthalten

Webseite: www.dws-direkt.de


Geschäftsgegenstand:

(1)Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2)Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: -Wertpapiere, -Geldmarktinstrumente, -Derivate, -Bankguthaben, -Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, -Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, -Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten.

Branchen: 8

im Vollprofil enthalten

Keywords:

Impressum

Kurzzusammenfassung:

Die DWS Investment GmbH aus Frankfurt ist im Register unter der Nummer HRB 9135 im Amtsgericht Frankfurt am Main verzeichnet. Sie ist mindestens 1x umgezogen. Gegenstand des Unternehmens laut eigener Angabe ist (1)Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2)Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: -Wertpapiere, -Geldmarktinstrumente, -Derivate, -Bankguthaben, -Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, -Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, -Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. Die Anzahl der Entscheider aus erster Führungsebene (z.B. auch Prokuristen) beträgt derzeit 29 im Firmenprofil.

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen

72
Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
72c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
(1)Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Der Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
(2)Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
(a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB,
(b) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
(c) Sonstige Investmentvermögen gemäß
§§ 220 ff. KAGB,
(d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§ 347 KAGB in Verbindung mit § 87
Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli
2013 geltenden Fassung,
(e) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und
Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284
Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h)
genannten Vermögensgegenstände
investieren sowie
(f) Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss
von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
-Wertpapiere,
-Geldmarktinstrumente,
-Derivate,
-Bankguthaben,
-Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
-Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
-Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
Investmentvermögen oder ausländische
AIF, die mit den o.g. inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
(4) Die Gesellschaft darf außerdem
folgende Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), soweit die
Vermögensgegenstände in diesen
Vermögen auch im Rahmen der kollektiven
Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2)
dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar
sind,
c) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
d) die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit
die Vermögensgegenstände im Rahmen
der kollektiven Vermögensverwaltung
gemäß § 2 Ziffer (2) dieses
Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind,
e) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen Investment-
vermögen, EU-Investmentvermögen und
ausländischen AIF für andere,
f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen,
g) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
h) den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage),
j) sonstige mit den in diesem Absatz
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
a)
20.03.2023
Krimmel
b)
Fall 78
71c)
(1)Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Der Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
(2)Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
(a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB,
(b) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 ff. KAGB,
(c) Sonstige Investmentvermögen gemäß
§§ 220 ff. KAGB,
(d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§ 347 KAGB in Verbindung mit § 87
Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli
2013 geltenden Fassung,
(e) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und
Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284
Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h)
genannten Vermögensgegenstände
investieren sowie
(f) Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB ? unter
Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283
KAGB ?- welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
-Wertpapiere,
-Geldmarktinstrumente,
-Derivate,
-Bankguthaben,
-Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
-Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
-Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
Investmentvermögen oder ausländische
AIF, die mit den o.g. inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
(4) Die Gesellschaft darf außerdem
folgende Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen (Finanz-
portfolioverwaltung),
b) die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), soweit die
Vermögensgegenstände in diesen
Vermögen auch im Rahmen der kollektiven
Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2)
dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar
sind,
c) die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
d) die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit
die Vermögensgegenstände im Rahmen
der kollektiven Vermögensverwaltung
gemäß § 2 Ziffer (2) dieses
Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind,
e) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen Investment-
vermögen, EU-Investmentvermögen und
ausländischen AIF für andere,
f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen,
g) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
h) den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage),
j) sonstige mit den in diesem Absatz
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Vedda, Vincenzo, Hanau, geb. xx.xx.xxxx
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2023 mit Nachtrag
vom 08.03.2023 hat die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§
2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Aufsichtsrat) und 12
(Gesellschafterversammlung) beschlossen.
a)
15.03.2023
Krimmel
b)
Fall 77
70Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Kühnel-Roß, Caroline, Aschaffenburg,
geb. xx.xx.xxxx
Aust, Stefan Alexander, Frankfurt am Main,
geb. xx.xx.xxxx
Burns, John, Wiesbaden, geb. xx.xx.xxxx
a)
17.02.2023
Krimmel
b)
Fall 76
69b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kreuzkamp, Stefan, Trier, geb. xx.xx.xxxx
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Görgen, Dirk, Königstein im Taunus, geb. xx.xx.xxxx
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Kronenberger, Gereon, Frankfurt am Main,
geb. xx.xx.xxxx
Heeckt, Olav, Frankfurt am Main, geb. xx.xx.xxxx
Wolff, Christian, Frankfurt am Main, geb. xx.xx.xxxx
Stanienda, Florian, Mühltal, geb. xx.xx.xxxx
Papendorf, Conny, Rödermark-Waldacker,
geb. xx.xx.xxxx
von Drigalski, Clemens, Oberursel/Taunus,
geb. xx.xx.xxxx
Hoeck, Sebastian, Künzell, geb. xx.xx.xxxx
Behrens, Nicole, Bad Soden am Taunus,
geb. xx.xx.xxxx
Marx, Carola, Bad Nauheim, geb. xx.xx.xxxx
Thiessen, Juliet, Frankfurt am Main, geb. xx.xx.xxxx
a)
10.02.2023
Krimmel
b)
Fall 75
68b)
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom
22.11.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als
Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung
auf die DIP Service Center GmbH & Co. KG mit Sitz in
Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA
52654) übertragen.
a)
30.11.2022
Hewlett
b)
Fall 73
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Testzugang anmelden
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder jedem anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Historie

51
Entscheideränderung 1
15.03.2023

Eintritt
Herr Vincenzo Vedda
Geschäftsführer

Entscheideränderung 3
17.02.2023

Eintritt
Frau Caroline Kühnel-Roß
Prokurist

Eintritt
Herr Stefan Alexander Aust
Prokurist

Eintritt
Herr John Burns
Prokurist

Entscheideränderung 12
10.02.2023

Austritt
Herr Stefan Kreuzkamp
Geschäftsführer

Austritt
Herr Dirk Görgen
Geschäftsführer

Eintritt
Herr Gereon Kronenberger
Prokurist

Eintritt
Herr Olav Heeckt
Prokurist

Eintritt
Herr Christian Wolff
Prokurist

7 weitere Personen im Vollprofil

Entscheideränderung 1
25.11.2022

Eintritt
Herr Friedrich von Langen Keffenbrinck
Prokurist

Entscheideränderung 4
19.10.2022

Austritt
Frau Frauke-Carola Weidermann
Prokurist

Austritt
Herr Marco Ferber
Prokurist

Austritt
Herr Walter Holick
Prokurist

Eintritt
Herr Volker Beck
Prokurist

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App

Jetzt Testzugang anmelden
Die umfangreichste Onlineplattform
für Firmendaten in Deutschland
Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de
Vollprofil

Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App. Sie können den Zugang ganz einfach gratis und unverbindlich testen:

Jetzt Testzugang anmelden