Die Glückswerk gGmbH aus Neustadt ist im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 26281 HL verzeichnet. Nach der Gründung am 17.04.2025 hat die Glückswerk gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 1. Zwecke der Körperschaft sind die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4), die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch die individuelle berufliche Förderung, die Entwicklung von Beschäftigungsangeboten, die Übergans- und Integrationsbegleitung in den weiteren Arbeitsmarkt sowie sozialpädagogische und arbeitsbezogene Unterstützung. 2. Die Gesellschaft darf Zweckbetriebe zur Erfüllung der Ziele betreiben, insbesondere: - handwerkliche, kreative, soziale oder kaufmännische Arbeitsfelder, - gastronomische oder dienstleistungsorientierte Bereiche, - arbeitsmarktnahe betriebliche Qualifizierungsorte. 3. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten ausüben, die der Gemeinnützigkeit entgegenstehen. Die Glückswerk gGmbH betreibt ein Café-Restaurant als Zweckbetrieb gemäß §§ 65 und 66 AO. Der Betrieb dient der beruflichen Qualifizierung, Beschäftigung und sozialen Integration von Menschen mit Behinderung, sozial benachteiligten Personen, Langzeitarbeitslosen. Gleichzeitig verfolgt die gGmbH Bildungs-, Kultur- und Gesundheitsförderungsziele durch Informationsangebote, Veranstaltungen, Schulungen und inklusive Begegnungsformate. Das Café-Restaurant dient damit als Lern- und Arbeitsumfeld. Qualifikation und soziale Teilhabe erfordern eine echte Arbeitssituation, die hier im Rahmen eines gastronomischen Betriebes als Basis für ein realistisches, praktisches und lebensnahes Arbeitsumfeld bereitgestellt wird. Der Betrieb ist für die Erfüllung des Satzungszweckes unverzichtbar. Sämtliche erzielte Überschüsse werden ausschließlich und unmittelbar für die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft verwendet. Es erfolgt keine Ausschüttung von Überschüssen an Gesellschafter. Der gastronomische Betrieb ist damit nicht bloß eine Einnahmequelle, sondern pädagogischer Lern- und Arbeitsort, in welchem Bildungsmaßnahmen, Inklusionsformate, Lebenskompetenztrainings, Gesundheitsaufklärung, kulturelle Begegnungsangebote u.a.m. realisiert werden. Die Basis stellt ein realer Gastronomiebetrieb dar, der echte und realistische Arbeitssituationen bieten kann wie z.B. Gästekontakt, Service, Arbeitsrhythmus, Teamstrukturen ...). Die Personalstruktur des gastronomischen Betriebes baut auf einer Beschäftigung und Teilhabemöglichkeit von förderbedürftigen Personen auf. Diese erzeugen einen erhöhten unterstützenden pädagogischen Betreuungsbedarf, der in normalen Betrieben nicht notwendig ist. Die Glückswerk gGmbH vereint vier Kernbereiche: - Produktentwicklung & Showroom Entwicklung und Präsentation von therapeutischen Bewegungssystemen mit Design- und lnklusionsanspruch. - Inklusiver Gastronomiebetrieb („Glückswerk - Viel-Harmonie") Barrierefreies Café-Restaurant mit sozialem Mittagstisch - Bezahlbare, gesunde Küche mit regionalem Bezug - Treffpunkt für Senior*innen, Familien und Menschen mit und ohne Behinderung - Veranstaltungsraum für Lesungen, Musik und kulturellen Formaten - Schaffung von inklusiven Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten - Praktika, Teilqualifizierungen und berufliche (Re-)Integration. - Kooperation mit Werkstätten, Integrationsfachdienst, Beratungsstellen, Bildungsträgern, Agentur für Arbeit, Jobcentern, Eingliederungshilfe im Kreis Ostholstein, Stadt Neustadt i.H., Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der Eingliederungshilfe, allgemeinbildende Schulen, Fachschulen, IHK. - Weiterbildung und Angebote zur Sensibilisierung in den Themenbereichen Inklusion, soziale Innovation und Barrierefreiheit - Workshops für benachteiligte Personen, Angehörige, Fachkräfte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und weitere Interessent*innen - Bildungsprogramme für Jugendliche, benachteiligte Gruppen und Ehrenamtliche 1. Beschäftigung & Qualifizierung 2. Glückswerk-Akademie Leitsatz: „Inklusion entsteht nicht durch Theorie - sondern durch gemeinsame Erfahrung, Teilhabe und Begegnung." 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Glückswerk gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).