HRB 7739: HR Erneuerbare Energien GmbH, Landshut, Münchnerau 4, 84034 Landshut. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von der Rupert Hölböck Photovoltaik I - III e.K. mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRA 11737) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 28.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.06.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2019 und Zustimmung des Inhabers vom 26.06.2019 das unter der Firma Rupert Holböck Photovoltaik I - III e.K. mit Niederlassung in Landshut (Amtsgericht Landshut HRA 11737) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Holböck, Rupert, Landshut, * ‒.‒.‒‒ übernommen. Die Ausgliederung wurde heute in das Register des Sitzes des übertragenen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut HRA 11737).
HRB 7739: HR Erneuerbare Energien GmbH, Landshut, Münchnerau 4, 84034 Landshut. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von der Rupert Hölböck Photovoltaik I - III e.K. mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRA 11737) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 28.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.06.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2019 und Zustimmung des Inhabers vom 26.06.2019 das unter der Firma Rupert Holböck Photovoltaik I - III e.K. mit Niederlassung in Landshut (Amtsgericht Landshut HRA 11737) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Holböck, Rupert, Landshut, * ‒.‒.‒‒ übernommen. Die Ausgliederung wurde heute in das Register des Sitzes des übertragenen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Landshut HRA 11737). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.