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a)
Hwerk GmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Franz-Straße 13,
12103 Berlin
c)
1. Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Ent-
wicklung und Durchführung
spezifischer Maßnahmen im
Bereich der Jugendhilfe ver-
folgt. Dabei liegt der Fokus der
Gesellschaft auf der umfassen-
den Unterstützung von jungen
Menschen, die sich in schwie-
rigen Lebenslagen befinden.
Diese Unterstützung umfasst
sowohl präventive als auch re-
habilitative Maßnahmen, die
auf die Förderung ihrer sozia-
len Integration, ihrer Persön-
lichkeitsentwicklung sowie ih-
rer gesellschaftlichen und be-
ruflichen Teilhabe ausgerich-
tet sind. Im Einzelnen umfasst
die Verwirklichung des Gesell-
schaftszwecks folgende we-
sentliche Bereiche: Zwecke der
Gesellschaft sind u.a. die För-
derung des Wohlfahrtswesens,
die Förderung der Jugendhil-
fe sowie die Förderung von Bil-
dung und Erziehung im Sin-
ne der §§ 52 ff. der Abgaben-
ordnung (AO). Diese Zwecke
werden insbesondere verwirk-
licht durch folgende Maßnah-
men und Tätigkeiten: Zwecke
der Gesellschaft sind: I) Sta-
tionäre Jugendhilfe: Die Ge-
sellschaft bietet durch spezi-
ell konzipierte Programme und
Maßnahmen eine sichere und
förderliche Umgebung für jun-
ge Menschen, die in schwieri-
gen oder belasteten Lebens-
situationen aufwachsen. Die-
se Maßnahmen zielen darauf
ab, die sozialen und emotiona-
len Kompetenzen der jungen
Menschen zu fördern und ihre
Fähigkeit zur Eigenverantwor-
tung zu stärken. Die Program-
me beinhalten sowohl thera-
peutische als auch pädagogi-
sche Maßnahmen, die den Ju-
gendlichen helfen sollen, ih-
re Lebensperspektiven zu er-
weitern und ihre soziale Inte-
gration nachhaltig zu verbes-
sern. Die Erziehungskompe-
tenz, Lebensbewältigungskom-
petenz und die Persönlichkeits-
entwicklung der Jugendlichen
werden gezielt gefördert, um
sie auf ein selbstbestimmtes
und verantwortungsvolles Le-
ben vorzubereiten. II) Bildungs-
und Qualifizierungsmaßnah-
men: Ein zentraler Bestand-
teil der Gesellschaft ist die Ent-
wicklung und Bereitstellung
von Bildungsmaßnahmen so-
wohl für die jungen Menschen
als auch für Fachkräfte im Be-
reich der Jugendhilfe. Für die
Jugendlichen werden Bildungs-
programme angeboten, die ihre
fachliche und soziale Kompe-
tenz stärken. Zudem wird die
Möglichkeit der Berufsorien-
tierung und beruflichen Quali-
fikationgeschaffen, um die In-
tegration in den Arbeitsmarkt
zu fördern. Für Fachkräfte wer-
den Fort- und Weiterbildungs-
angebote entwickelt, die auf
die spezifischen Herausforde-
rungen der Arbeit mit Jugendli-
chen in belasteten Lebensver-
hältnissen zugeschnitten sind
und die qualifizierte Unterstüt-
zung der Zielgruppen sicher-
stellen.
III) Förderung der sozialen,
wirtschaftlichen und gesell-
schaftlichen Teilhabe: Im Zen-
trum der Maßnahmen steht die
Förderung der sozialen Inte-
gration von jungen Menschen
und deren Familien. Die Gesell-
schaft verfolgt das Ziel, diesen
durch spezielle Programme
zu helfen, ihre sozialen Kom-
petenzen zu stärken und ih-
re Berufsperspektiven zu ver-
bessern. Ein besonderes Au-
genmerk wird dabei auf die Un-
terstützung von jungen Men-
schen gelegt, die aufgrund
von sozialen, wirtschaftlichen
oder psychischen Herausfor-
derungen benachteiligt sind.
Ziel ist es, die Lebensbedin-
gungen der Zielgruppe nach-
haltig zu verbessern und de-
ren Chancengleichheit zu erhö-
hen. Zweck ist die Förderung
der Jugendhilfe, sowie die För-
derung der Bildung und Erzie-
hung IV) Förderung des Wohl-
fahrtswesens. Die Gesellschaft
verfolgt den Zweck der Förde-
rung des Wohlfahrtswesens
im Sinne des § 52 Abs.2 Nr.9
AO.Dieser Zweck wird insbe-
sondere durch sozialpädago-
gische Maßnahmen, Konzep-
te und Unterstützungsange-
bote verwirklicht, die sich an
Menschen in besonderen so-
zialen Schwierigkeiten richten.
Die Angebote der Gesellschaft
richten sich vorrangig an Kin-
der, Jugendliche und junge Er-
wachsene, die in belastenden
Lebenssituationen aufwach-
sen, sowie an deren Familien
und Bezugssysteme.Im Zen-
trum steht die Verbesserung
der individuellen Lebenslagen
durch ganzheitliche und le-
bensweltorientierte Unterstüt-
zungsstrukturen. Ziel ist es, die
Teilhabechancen der Betroffe-
nen zu stärken, ihre psychoso-
ziale Stabilität zu fördern und
Ausgrenzungsprozesse zu ver-
hindern.Die Gesellschaft ent-
wickelt hierfür professionelle
Hilfeangebote, unter anderem
in folgenden Bereichen: Sozi-
alpädagogische Einzel- und
Gruppenarbeit zur Förderung
von Selbstwirksamkeit, Bezie-
hungsfähigkeit und sozialer In-
tegration, Familienunterstüt-
zende Angebote zur Entlastung
und Stabilisierung des familiä-
ren Umfelds, Sozialräumliche
Arbeit und Gemeinwesenarbeit,
um tragfähige Unterstützungs-
netzwerke aufzubauen, Nied-
rigschwellige Anlaufstellen und
Beratung, um Zugänge zu Hil-
fesystemen zu erleichtern, Be-
gleitung in Übergangsphasen
(z.B. Schule - Beruf, Heim - ei-
gene Wohnung), um gelingen-
de Biografieverläufe zu ermög-
lichen, Partizipative Projektar-
beit, die Eigenverantwortung,
Mitbestimmung und Empower-
ment fördert. Die Fachkräfte
der Gesellschaft arbeiten res-
sourcenorientiert, traumasensi-
bel und interdisziplinär. Grund-
lage ihres Handelns ist das
Leitbild der sozialen Gerechtig-
keit, das Prinzip der Hilfe zur
Selbsthilfe sowie die Anerken-
nung der Lebensrealitäten und
kulturellen Hintergründe der
Adressat*innen. Die Angebote
der Gesellschaft sind inklusiv,
diskriminierungssensibel und
orientieren sich an fachlichen
Standards der Kinder- und Ju-
gendhilfe, der Sozialen Arbeit
sowie des Wohlfahrtswesens
im weiteren Sinne.
2. Intensive sozialpädagogi-
sche Einzelbetreuung. I) Ein
weiterer zentraler Bestand-
teil des Gesellschaftszwecks
ist die Bereitstellung von in-
tensiver sozialpädagogischer
Einzelbetreuung als Hilfe zur
Erziehung. Diese Maßnah-
me richtet sich an junge Men-
schen, die aufgrund individu-
eller Belastungen und beson-
derer sozialer oder emotiona-
ler Bedürfnisse eine maßge-
schneiderte, intensivere Un-
terstützung benötigen, um ih-
re Persönlichkeitsentwick-
lung und soziale Integration
zu fördern. II) Die Einzelbetreu-
ung hat das Ziel, die selbstbe-
stimmte Lebensführung und
die gesellschaftliche Integra-
tion der jungen Menschen zu
fördern. Hierbei werden indivi-
duelle pädagogische Konzep-
te erarbeitet, die auf die beson-
deren Bedürfnisse und Heraus-
forderungen der einzelnen Per-
son abgestimmt sind. Die Be-
treuung umfasst sowohl regel-
mäßige soziale und therapeu-
tische Begleitung als auch die
Entwicklung und Umsetzung
von Förderplänen, die der För-
derung von Eigenverantwor-
tung, Selbstreflexion und Zu-
kunftsperspektiven dienen. III)
Für junge Volljährige, die von
der Jugendhilfe in die Erwach-
senenwelt übertreten, wird
diese Hilfe fortgesetzt, um ei-
ne autonome und verantwor-
tungsbewusste Lebensführung
zu gewährleisten und die jun-
gen Erwachsenen beim Über-
gang in die gesellschaftliche
und berufliche Eigenständig-
keit zu unterstützen.
3. Zielgruppe der Bestrebun-
gen. I) Die primäre Zielgrup-
pe der Gesellschaft sind junge
Menschen, insbesondere Ju-
gendliche und junge Erwachse-
ne, die aus belasteten oder pro-
blematischen Familienverhält-
nissen stammen. Diese jun-
gen Menschen befinden sich
häufig in schwierigen sozia-
len, wirtschaftlichen oder psy-
chischen Lebensumständen,
die eine intensive und qualifi-
zierte Unterstützung erfordern.
II) Die Gesellschaft sieht die
Zielgruppe nicht lediglich als
Empfänger von Hilfeleistun-
gen, sondern als aktive Mitge-
stalterihrer eigenen Entwick-
lung. Ziel der Gesellschaft ist
es, den Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen die erforder-
lichen Ressourcen und Kom-
petenzen zu vermitteln, um ih-
re Identität und Selbstwahrneh-
mung zu stärken und ihre so-
zialen Fähigkeiten auszubau-
en. Dies geschieht durch die
Förderung von Selbstverant-
wortung, Selbstbewusstsein
und sozialer Integration.
4. Bildungsangebote für ver-
schiedene Zielgruppen. Die
Gesellschaft bietet ein breites
Spektrum an Bildungsange-
boten, die nicht nur für die Ju-
gendlichen, sondern auch für
deren Erziehungsberechtig-
te sowie Fachkräfte im Be-
reich der Jugendhilfe konzi-
piert sind. Die Bildungsangebo-
te beinhalten folgende wesent-
liche Bereiche: I) Allgemein-
bildung: Die Gesellschaft bie-
tet Bildungsprogramme, die
junge Menschen in ihrer All-
gemeinbildungunterstützen,
um grundlegende Fähigkeiten
und Kenntnisse zu vermitteln,
die für die gesellschaftliche
Teilnahmeerforderlich sind.
II) Erziehungskompetenz und
Sprachförderung: Die Sprach-
und soziale Kompetenz der
jungen Menschen wird gezielt
gefördert, um ihre Integrati-
on in die Gesellschaft sowie
in den Arbeitsmarkt zu ermög-
lichen. III) Berufsorientierung
und Berufsvorbereitung: Die
Gesellschaft unterstützt jun-
ge Menschen dabei, ihre Be-
rufsperspektiven zu verbessern
und sie auf den Berufsalltag
vorzubereiten. Dazu gehören
Programme zur Berufsorientie-
rung sowie praktische Berufs-
vorbereitungsmaßnahmen.
IV) Kreative und kulturelle An-
gebote: Die Gesellschaft bie-
tet kulturelle und kreative Pro-
gramme, die den Jugendlichen
helfen, ihre Identität zu entwi-
ckeln und ihre sozialen Kompe-
tenzen zu stärken. V) Lernför-
derung: Die Gesellschaft bietet
Programme zur Verbesserung
schulischer Leistungen, um
die Schulbildung der Jugend-
lichen zu unterstützen und de-
ren schulische Integration zu
fördern. VI) Freizeitangebote
und Konfliktbewältigung: Ne-
ben der schulischen und beruf-
lichen Förderung legt die Ge-
sellschaft auch Wert auf eine
sinnvolle Freizeitgestaltung,
die den Jugendlichen hilft, ih-
re zwischenmenschlichen Be-
ziehungen zu verbessern und
Konflikte gewaltfrei zu lösen.
5. Fort- und Weiterbildungsan-
gebote für Fachkräfte. I) Die
Gesellschaft verfolgt das Ziel,
den Fachkräften der Jugend-
hilfe eine kontinuierliche Fort-
und Weiterbildung zu ermög-
lichen. Hierzu werden spezia-
lisierte Schulungen, Semina-
re und Workshops angeboten,
die den Fachkräften die Mög-
lichkeit geben, sich auf dem
neuesten Stand der sozialen
Arbeit und der Jugendhilfe zu
halten. Die Fachkräfte werden
darin unterstützt, ihre pädago-
gischen und therapeutischen
Fähigkeiten zu erweitern, um
die Komplexität der Heraus-
forderungen bei der Arbeit mit
jungen Menschen aus belaste-
ten Verhältnissen bestmöglich
zu meistern.
6. Zweigniederlassungen und
flächendeckende Versorgung.
I) Die Gesellschaft ist berech-
tigt, Zweigniederlassungen zu
errichten, um ihre Tätigkeiten
regional auszudehnen und die
Zielgruppen dort zu erreichen,
wo der Bedarf am größten ist.
Diese Ausweitung der Ange-
bote ermöglicht es der Gesell-
schaft, flächendeckend die not-
wendige Unterstützung bereit-
zustellen und eine nachhalti-
ge Wirkung auf die Zielgruppen
zu erzielen. Ziel ist es, durch
die geografische Erweiterung
der Angebote eine bestmögli-
che Versorgung der Jugendli-
chen und ihrer Familien mit ge-
zielten Bildungs-, Förder- und
Hilfsmaßnahmen sicherzustel-
len. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft al-
lein. Sind mehrere Geschäftsfüh-
rer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Ge-
schäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Krause, Susanne, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
28.05.2025 mit Änderung vom
21.10.2025 in § 1 (Firma) |
a)
12.11.2025
von La Cheval-
lerie |