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Hwerk GmbH, Berlin (HRB 281132 B)

Firmendaten

Anschrift
Friedrich-Franz-Str. 13
12103 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2025
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 281132 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hwerk GmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 281132 B verzeichnet. Nach der Gründung am 28.05.2025 hat die Hwerk GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Entwicklung und Durchführung spezifischer Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe verfolgt. Dabei liegt der Fokus der Gesellschaft auf der umfassenden Unterstützung von jungen Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Diese Unterstützung umfasst sowohl präventive als auch rehabilitative Maßnahmen, die auf die Förderung ihrer sozialen Integration, ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe ausgerichtet sind. Im Einzelnen umfasst die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks folgende wesentliche Bereiche: Zwecke der Gesellschaft sind u.a. die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung von Bildung und Erziehung im Sinne der §§ 52 ff. der Abgabenordnung (AO). Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen und Tätigkeiten: Zwecke der Gesellschaft sind: I) Stationäre Jugendhilfe: Die Gesellschaft bietet durch speziell konzipierte Programme und Maßnahmen eine sichere und förderliche Umgebung für junge Menschen, die in schwierigen oder belasteten Lebenssituationen aufwachsen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die sozialen und emotionalen Kompetenzen der jungen Menschen zu fördern und ihre Fähigkeit zur Eigenverantwortung zu stärken. Die Programme beinhalten sowohl therapeutische als auch pädagogische Maßnahmen, die den Jugendlichen helfen sollen, ihre Lebensperspektiven zu erweitern und ihre soziale Integration nachhaltig zu verbessern. Die Erziehungskompetenz, Lebensbewältigungskompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen werden gezielt gefördert, um sie auf ein selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Leben vorzubereiten. II) Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen: Ein zentraler Bestandteil der Gesellschaft ist die Entwicklung und Bereitstellung von Bildungsmaßnahmen sowohl für die jungen Menschen als auch für Fachkräfte im Bereich der Jugendhilfe. Für die Jugendlichen werden Bildungsprogramme angeboten, die ihre fachliche und soziale Kompetenz stärken. Zudem wird die Möglichkeit der Berufsorientierung und beruflichen Qualifikationgeschaffen, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Für Fachkräfte werden Fort- und Weiterbildungsangebote entwickelt, die auf die spezifischen Herausforderungen der Arbeit mit Jugendlichen in belasteten Lebensverhältnissen zugeschnitten sind und die qualifizierte Unterstützung der Zielgruppen sicherstellen. III) Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe: Im Zentrum der Maßnahmen steht die Förderung der sozialen Integration von jungen Menschen und deren Familien. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, diesen durch spezielle Programme zu helfen, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und ihre Berufsperspektiven zu verbessern. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Unterstützung von jungen Menschen gelegt, die aufgrund von sozialen, wirtschaftlichen oder psychischen Herausforderungen benachteiligt sind. Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Zielgruppe nachhaltig zu verbessern und deren Chancengleichheit zu erhöhen. Zweck ist die Förderung der Jugendhilfe, sowie die Förderung der Bildung und Erziehung IV) Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft verfolgt den Zweck der Förderung des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs.2 Nr.9 AO.Dieser Zweck wird insbesondere durch sozialpädagogische Maßnahmen, Konzepte und Unterstützungsangebote verwirklicht, die sich an Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten richten. Die Angebote der Gesellschaft richten sich vorrangig an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in belastenden Lebenssituationen aufwachsen, sowie an deren Familien und Bezugssysteme.Im Zentrum steht die Verbesserung der individuellen Lebenslagen durch ganzheitliche und lebensweltorientierte Unterstützungsstrukturen. Ziel ist es, die Teilhabechancen der Betroffenen zu stärken, ihre psychosoziale Stabilität zu fördern und Ausgrenzungsprozesse zu verhindern.Die Gesellschaft entwickelt hierfür professionelle Hilfeangebote, unter anderem in folgenden Bereichen: Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit zur Förderung von Selbstwirksamkeit, Beziehungsfähigkeit und sozialer Integration, Familienunterstützende Angebote zur Entlastung und Stabilisierung des familiären Umfelds, Sozialräumliche Arbeit und Gemeinwesenarbeit, um tragfähige Unterstützungsnetzwerke aufzubauen, Niedrigschwellige Anlaufstellen und Beratung, um Zugänge zu Hilfesystemen zu erleichtern, Begleitung in Übergangsphasen (z.B. Schule - Beruf, Heim - eigene Wohnung), um gelingende Biografieverläufe zu ermöglichen, Partizipative Projektarbeit, die Eigenverantwortung, Mitbestimmung und Empowerment fördert. Die Fachkräfte der Gesellschaft arbeiten ressourcenorientiert, traumasensibel und interdisziplinär. Grundlage ihres Handelns ist das Leitbild der sozialen Gerechtigkeit, das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe sowie die Anerkennung der Lebensrealitäten und kulturellen Hintergründe der Adressat*innen. Die Angebote der Gesellschaft sind inklusiv, diskriminierungssensibel und orientieren sich an fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialen Arbeit sowie des Wohlfahrtswesens im weiteren Sinne. 2. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. I) Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesellschaftszwecks ist die Bereitstellung von intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung als Hilfe zur Erziehung. Diese Maßnahme richtet sich an junge Menschen, die aufgrund individueller Belastungen und besonderer sozialer oder emotionaler Bedürfnisse eine maßgeschneiderte, intensivere Unterstützung benötigen, um ihre Persönlichkeitsentwicklung und soziale Integration zu fördern. II) Die Einzelbetreuung hat das Ziel, die selbstbestimmte Lebensführung und die gesellschaftliche Integration der jungen Menschen zu fördern. Hierbei werden individuelle pädagogische Konzepte erarbeitet, die auf die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen der einzelnen Person abgestimmt sind. Die Betreuung umfasst sowohl regelmäßige soziale und therapeutische Begleitung als auch die Entwicklung und Umsetzung von Förderplänen, die der Förderung von Eigenverantwortung, Selbstreflexion und Zukunftsperspektiven dienen. III) Für junge Volljährige, die von der Jugendhilfe in die Erwachsenenwelt übertreten, wird diese Hilfe fortgesetzt, um eine autonome und verantwortungsbewusste Lebensführung zu gewährleisten und die jungen Erwachsenen beim Übergang in die gesellschaftliche und berufliche Eigenständigkeit zu unterstützen. 3. Zielgruppe der Bestrebungen. I) Die primäre Zielgruppe der Gesellschaft sind junge Menschen, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, die aus belasteten oder problematischen Familienverhältnissen stammen. Diese jungen Menschen befinden sich häufig in schwierigen sozialen, wirtschaftlichen oder psychischen Lebensumständen, die eine intensive und qualifizierte Unterstützung erfordern. II) Die Gesellschaft sieht die Zielgruppe nicht lediglich als Empfänger von Hilfeleistungen, sondern als aktive Mitgestalterihrer eigenen Entwicklung. Ziel der Gesellschaft ist es, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen zu vermitteln, um ihre Identität und Selbstwahrnehmung zu stärken und ihre sozialen Fähigkeiten auszubauen. Dies geschieht durch die Förderung von Selbstverantwortung, Selbstbewusstsein und sozialer Integration. 4. Bildungsangebote für verschiedene Zielgruppen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Bildungsangeboten, die nicht nur für die Jugendlichen, sondern auch für deren Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte im Bereich der Jugendhilfe konzipiert sind. Die Bildungsangebote beinhalten folgende wesentliche Bereiche: I) Allgemeinbildung: Die Gesellschaft bietet Bildungsprogramme, die junge Menschen in ihrer Allgemeinbildungunterstützen, um grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die gesellschaftliche Teilnahmeerforderlich sind. II) Erziehungskompetenz und Sprachförderung: Die Sprach- und soziale Kompetenz der jungen Menschen wird gezielt gefördert, um ihre Integration in die Gesellschaft sowie in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. III) Berufsorientierung und Berufsvorbereitung: Die Gesellschaft unterstützt junge Menschen dabei, ihre Berufsperspektiven zu verbessern und sie auf den Berufsalltag vorzubereiten. Dazu gehören Programme zur Berufsorientierung sowie praktische Berufsvorbereitungsmaßnahmen. IV) Kreative und kulturelle Angebote: Die Gesellschaft bietet kulturelle und kreative Programme, die den Jugendlichen helfen, ihre Identität zu entwickeln und ihre sozialen Kompetenzen zu stärken. V) Lernförderung: Die Gesellschaft bietet Programme zur Verbesserung schulischer Leistungen, um die Schulbildung der Jugendlichen zu unterstützen und deren schulische Integration zu fördern. VI) Freizeitangebote und Konfliktbewältigung: Neben der schulischen und beruflichen Förderung legt die Gesellschaft auch Wert auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung, die den Jugendlichen hilft, ihre zwischenmenschlichen Beziehungen zu verbessern und Konflikte gewaltfrei zu lösen. 5. Fort- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte. I) Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, den Fachkräften der Jugendhilfe eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen. Hierzu werden spezialisierte Schulungen, Seminare und Workshops angeboten, die den Fachkräften die Möglichkeit geben, sich auf dem neuesten Stand der sozialen Arbeit und der Jugendhilfe zu halten. Die Fachkräfte werden darin unterstützt, ihre pädagogischen und therapeutischen Fähigkeiten zu erweitern, um die Komplexität der Herausforderungen bei der Arbeit mit jungen Menschen aus belasteten Verhältnissen bestmöglich zu meistern. 6. Zweigniederlassungen und flächendeckende Versorgung. I) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, um ihre Tätigkeiten regional auszudehnen und die Zielgruppen dort zu erreichen, wo der Bedarf am größten ist. Diese Ausweitung der Angebote ermöglicht es der Gesellschaft, flächendeckend die notwendige Unterstützung bereitzustellen und eine nachhaltige Wirkung auf die Zielgruppen zu erzielen. Ziel ist es, durch die geografische Erweiterung der Angebote eine bestmögliche Versorgung der Jugendlichen und ihrer Familien mit gezielten Bildungs-, Förder- und Hilfsmaßnahmen sicherzustellen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Hwerk GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.11.2025)

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Registermeldungen 1

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Per-
son, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefug-
nis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Sat-
zung oder Gesellschaftsver-
trag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
1 a)
Hwerk GmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Franz-Straße 13,
12103 Berlin
c)
1. Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Ent-
wicklung und Durchführung
spezifischer Maßnahmen im
Bereich der Jugendhilfe ver-
folgt. Dabei liegt der Fokus der
Gesellschaft auf der umfassen-
den Unterstützung von jungen
Menschen, die sich in schwie-
rigen Lebenslagen befinden.
Diese Unterstützung umfasst
sowohl präventive als auch re-
habilitative Maßnahmen, die
auf die Förderung ihrer sozia-
len Integration, ihrer Persön-
lichkeitsentwicklung sowie ih-
rer gesellschaftlichen und be-
ruflichen Teilhabe ausgerich-
tet sind. Im Einzelnen umfasst
die Verwirklichung des Gesell-
schaftszwecks folgende we-
sentliche Bereiche: Zwecke der
Gesellschaft sind u.a. die För-
derung des Wohlfahrtswesens,
die Förderung der Jugendhil-
fe sowie die Förderung von Bil-
dung und Erziehung im Sin-
ne der §§ 52 ff. der Abgaben-
ordnung (AO). Diese Zwecke
werden insbesondere verwirk-
licht durch folgende Maßnah-
men und Tätigkeiten: Zwecke
der Gesellschaft sind: I) Sta-
tionäre Jugendhilfe: Die Ge-
sellschaft bietet durch spezi-
ell konzipierte Programme und
Maßnahmen eine sichere und
förderliche Umgebung für jun-
ge Menschen, die in schwieri-
gen oder belasteten Lebens-
situationen aufwachsen. Die-
se Maßnahmen zielen darauf
ab, die sozialen und emotiona-
len Kompetenzen der jungen
Menschen zu fördern und ihre
Fähigkeit zur Eigenverantwor-
tung zu stärken. Die Program-
me beinhalten sowohl thera-
peutische als auch pädagogi-
sche Maßnahmen, die den Ju-
gendlichen helfen sollen, ih-
re Lebensperspektiven zu er-
weitern und ihre soziale Inte-
gration nachhaltig zu verbes-
sern. Die Erziehungskompe-
tenz, Lebensbewältigungskom-
petenz und die Persönlichkeits-
entwicklung der Jugendlichen
werden gezielt gefördert, um
sie auf ein selbstbestimmtes
und verantwortungsvolles Le-
ben vorzubereiten. II) Bildungs-
und Qualifizierungsmaßnah-
men: Ein zentraler Bestand-
teil der Gesellschaft ist die Ent-
wicklung und Bereitstellung
von Bildungsmaßnahmen so-
wohl für die jungen Menschen
als auch für Fachkräfte im Be-
reich der Jugendhilfe. Für die
Jugendlichen werden Bildungs-
programme angeboten, die ihre
fachliche und soziale Kompe-
tenz stärken. Zudem wird die
Möglichkeit der Berufsorien-
tierung und beruflichen Quali-
fikationgeschaffen, um die In-
tegration in den Arbeitsmarkt
zu fördern. Für Fachkräfte wer-
den Fort- und Weiterbildungs-
angebote entwickelt, die auf
die spezifischen Herausforde-
rungen der Arbeit mit Jugendli-
chen in belasteten Lebensver-
hältnissen zugeschnitten sind
und die qualifizierte Unterstüt-
zung der Zielgruppen sicher-
stellen.
III) Förderung der sozialen,
wirtschaftlichen und gesell-
schaftlichen Teilhabe: Im Zen-
trum der Maßnahmen steht die
Förderung der sozialen Inte-
gration von jungen Menschen
und deren Familien. Die Gesell-
schaft verfolgt das Ziel, diesen
durch spezielle Programme
zu helfen, ihre sozialen Kom-
petenzen zu stärken und ih-
re Berufsperspektiven zu ver-
bessern. Ein besonderes Au-
genmerk wird dabei auf die Un-
terstützung von jungen Men-
schen gelegt, die aufgrund
von sozialen, wirtschaftlichen
oder psychischen Herausfor-
derungen benachteiligt sind.
Ziel ist es, die Lebensbedin-
gungen der Zielgruppe nach-
haltig zu verbessern und de-
ren Chancengleichheit zu erhö-
hen. Zweck ist die Förderung
der Jugendhilfe, sowie die För-
derung der Bildung und Erzie-
hung IV) Förderung des Wohl-
fahrtswesens. Die Gesellschaft
verfolgt den Zweck der Förde-
rung des Wohlfahrtswesens
im Sinne des § 52 Abs.2 Nr.9
AO.Dieser Zweck wird insbe-
sondere durch sozialpädago-
gische Maßnahmen, Konzep-
te und Unterstützungsange-
bote verwirklicht, die sich an
Menschen in besonderen so-
zialen Schwierigkeiten richten.
Die Angebote der Gesellschaft
richten sich vorrangig an Kin-
der, Jugendliche und junge Er-
wachsene, die in belastenden
Lebenssituationen aufwach-
sen, sowie an deren Familien
und Bezugssysteme.Im Zen-
trum steht die Verbesserung
der individuellen Lebenslagen
durch ganzheitliche und le-
bensweltorientierte Unterstüt-
zungsstrukturen. Ziel ist es, die
Teilhabechancen der Betroffe-
nen zu stärken, ihre psychoso-
ziale Stabilität zu fördern und
Ausgrenzungsprozesse zu ver-
hindern.Die Gesellschaft ent-
wickelt hierfür professionelle
Hilfeangebote, unter anderem
in folgenden Bereichen: Sozi-
alpädagogische Einzel- und
Gruppenarbeit zur Förderung
von Selbstwirksamkeit, Bezie-
hungsfähigkeit und sozialer In-
tegration, Familienunterstüt-
zende Angebote zur Entlastung
und Stabilisierung des familiä-
ren Umfelds, Sozialräumliche
Arbeit und Gemeinwesenarbeit,
um tragfähige Unterstützungs-
netzwerke aufzubauen, Nied-
rigschwellige Anlaufstellen und
Beratung, um Zugänge zu Hil-
fesystemen zu erleichtern, Be-
gleitung in Übergangsphasen
(z.B. Schule - Beruf, Heim - ei-
gene Wohnung), um gelingen-
de Biografieverläufe zu ermög-
lichen, Partizipative Projektar-
beit, die Eigenverantwortung,
Mitbestimmung und Empower-
ment fördert. Die Fachkräfte
der Gesellschaft arbeiten res-
sourcenorientiert, traumasensi-
bel und interdisziplinär. Grund-
lage ihres Handelns ist das
Leitbild der sozialen Gerechtig-
keit, das Prinzip der Hilfe zur
Selbsthilfe sowie die Anerken-
nung der Lebensrealitäten und
kulturellen Hintergründe der
Adressat*innen. Die Angebote
der Gesellschaft sind inklusiv,
diskriminierungssensibel und
orientieren sich an fachlichen
Standards der Kinder- und Ju-
gendhilfe, der Sozialen Arbeit
sowie des Wohlfahrtswesens
im weiteren Sinne.
2. Intensive sozialpädagogi-
sche Einzelbetreuung. I) Ein
weiterer zentraler Bestand-
teil des Gesellschaftszwecks
ist die Bereitstellung von in-
tensiver sozialpädagogischer
Einzelbetreuung als Hilfe zur
Erziehung. Diese Maßnah-
me richtet sich an junge Men-
schen, die aufgrund individu-
eller Belastungen und beson-
derer sozialer oder emotiona-
ler Bedürfnisse eine maßge-
schneiderte, intensivere Un-
terstützung benötigen, um ih-
re Persönlichkeitsentwick-
lung und soziale Integration
zu fördern. II) Die Einzelbetreu-
ung hat das Ziel, die selbstbe-
stimmte Lebensführung und
die gesellschaftliche Integra-
tion der jungen Menschen zu
fördern. Hierbei werden indivi-
duelle pädagogische Konzep-
te erarbeitet, die auf die beson-
deren Bedürfnisse und Heraus-
forderungen der einzelnen Per-
son abgestimmt sind. Die Be-
treuung umfasst sowohl regel-
mäßige soziale und therapeu-
tische Begleitung als auch die
Entwicklung und Umsetzung
von Förderplänen, die der För-
derung von Eigenverantwor-
tung, Selbstreflexion und Zu-
kunftsperspektiven dienen. III)
Für junge Volljährige, die von
der Jugendhilfe in die Erwach-
senenwelt übertreten, wird
diese Hilfe fortgesetzt, um ei-
ne autonome und verantwor-
tungsbewusste Lebensführung
zu gewährleisten und die jun-
gen Erwachsenen beim Über-
gang in die gesellschaftliche
und berufliche Eigenständig-
keit zu unterstützen.
3. Zielgruppe der Bestrebun-
gen. I) Die primäre Zielgrup-
pe der Gesellschaft sind junge
Menschen, insbesondere Ju-
gendliche und junge Erwachse-
ne, die aus belasteten oder pro-
blematischen Familienverhält-
nissen stammen. Diese jun-
gen Menschen befinden sich
häufig in schwierigen sozia-
len, wirtschaftlichen oder psy-
chischen Lebensumständen,
die eine intensive und qualifi-
zierte Unterstützung erfordern.
II) Die Gesellschaft sieht die
Zielgruppe nicht lediglich als
Empfänger von Hilfeleistun-
gen, sondern als aktive Mitge-
stalterihrer eigenen Entwick-
lung. Ziel der Gesellschaft ist
es, den Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen die erforder-
lichen Ressourcen und Kom-
petenzen zu vermitteln, um ih-
re Identität und Selbstwahrneh-
mung zu stärken und ihre so-
zialen Fähigkeiten auszubau-
en. Dies geschieht durch die
Förderung von Selbstverant-
wortung, Selbstbewusstsein
und sozialer Integration.
4. Bildungsangebote für ver-
schiedene Zielgruppen. Die
Gesellschaft bietet ein breites
Spektrum an Bildungsange-
boten, die nicht nur für die Ju-
gendlichen, sondern auch für
deren Erziehungsberechtig-
te sowie Fachkräfte im Be-
reich der Jugendhilfe konzi-
piert sind. Die Bildungsangebo-
te beinhalten folgende wesent-
liche Bereiche: I) Allgemein-
bildung: Die Gesellschaft bie-
tet Bildungsprogramme, die
junge Menschen in ihrer All-
gemeinbildungunterstützen,
um grundlegende Fähigkeiten
und Kenntnisse zu vermitteln,
die für die gesellschaftliche
Teilnahmeerforderlich sind.
II) Erziehungskompetenz und
Sprachförderung: Die Sprach-
und soziale Kompetenz der
jungen Menschen wird gezielt
gefördert, um ihre Integrati-
on in die Gesellschaft sowie
in den Arbeitsmarkt zu ermög-
lichen. III) Berufsorientierung
und Berufsvorbereitung: Die
Gesellschaft unterstützt jun-
ge Menschen dabei, ihre Be-
rufsperspektiven zu verbessern
und sie auf den Berufsalltag
vorzubereiten. Dazu gehören
Programme zur Berufsorientie-
rung sowie praktische Berufs-
vorbereitungsmaßnahmen.
IV) Kreative und kulturelle An-
gebote: Die Gesellschaft bie-
tet kulturelle und kreative Pro-
gramme, die den Jugendlichen
helfen, ihre Identität zu entwi-
ckeln und ihre sozialen Kompe-
tenzen zu stärken. V) Lernför-
derung: Die Gesellschaft bietet
Programme zur Verbesserung
schulischer Leistungen, um
die Schulbildung der Jugend-
lichen zu unterstützen und de-
ren schulische Integration zu
fördern. VI) Freizeitangebote
und Konfliktbewältigung: Ne-
ben der schulischen und beruf-
lichen Förderung legt die Ge-
sellschaft auch Wert auf eine
sinnvolle Freizeitgestaltung,
die den Jugendlichen hilft, ih-
re zwischenmenschlichen Be-
ziehungen zu verbessern und
Konflikte gewaltfrei zu lösen.
5. Fort- und Weiterbildungsan-
gebote für Fachkräfte. I) Die
Gesellschaft verfolgt das Ziel,
den Fachkräften der Jugend-
hilfe eine kontinuierliche Fort-
und Weiterbildung zu ermög-
lichen. Hierzu werden spezia-
lisierte Schulungen, Semina-
re und Workshops angeboten,
die den Fachkräften die Mög-
lichkeit geben, sich auf dem
neuesten Stand der sozialen
Arbeit und der Jugendhilfe zu
halten. Die Fachkräfte werden
darin unterstützt, ihre pädago-
gischen und therapeutischen
Fähigkeiten zu erweitern, um
die Komplexität der Heraus-
forderungen bei der Arbeit mit
jungen Menschen aus belaste-
ten Verhältnissen bestmöglich
zu meistern.
6. Zweigniederlassungen und
flächendeckende Versorgung.
I) Die Gesellschaft ist berech-
tigt, Zweigniederlassungen zu
errichten, um ihre Tätigkeiten
regional auszudehnen und die
Zielgruppen dort zu erreichen,
wo der Bedarf am größten ist.
Diese Ausweitung der Ange-
bote ermöglicht es der Gesell-
schaft, flächendeckend die not-
wendige Unterstützung bereit-
zustellen und eine nachhalti-
ge Wirkung auf die Zielgruppen
zu erzielen. Ziel ist es, durch
die geografische Erweiterung
der Angebote eine bestmögli-
che Versorgung der Jugendli-
chen und ihrer Familien mit ge-
zielten Bildungs-, Förder- und
Hilfsmaßnahmen sicherzustel-
len.
25.000,00 EUR a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft al-
lein. Sind mehrere Geschäftsfüh-
rer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Ge-
schäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Krause, Susanne, * ‒.‒.‒‒,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
28.05.2025 mit Änderung vom
21.10.2025 in § 1 (Firma)
a)
12.11.2025
von La Cheval-
lerie

Historie 1

12.11.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Susanne Krause
Geschäftsführer