Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
3 |
|
275.000,00 EUR |
|
|
a)
Auf Grund der Ermächtigung durch
Beschluss der Hauptversammlung
vom 28.06.2022 ist nach Maßga-
be des Beschlusses des Vorstandes
vom 11.10.2022 die Erhöhung des
Grundkapitals in Höhe von 25.000
EUR auf 275.000 EUR durchge-
führt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 05.12.2022 ist die Satzung ge-
ändert in § 5 (Grundkapital). (Ge-
nehmigtes Kapital 2022/I)
b)
Das genehmigte Kapital vom
28.06.2022 ist ausgeschöpft. (Ge-
nehmigtes Kapital 2022/I) |
a)
19.12.2022
Dr. Dr. Schulte |
HRB 217945 B: Media Pioneer Publishing AG, Berlin, Bleibtreustraße 20, 10623 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2022 ist die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I)
HRB 217945 B: Media Pioneer Publishing AG, Berlin, Bleibtreustraße 20, 10623 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 205641 B: Media Pioneer Publishing GmbH, Berlin, Bleibtreustraße 20, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019;13.02.2020 hat den Formwechsel der Gesellschaft in die Media Pioneer Publishing AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 217945 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 217945 B: Media Pioneer Publishing AG, Berlin, Bleibtreustraße 20, 10623 Berlin. Firma: Media Pioneer Publishing AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Bleibtreustraße 20, 10623 Berlin; Gegenstand: Verfassen, Erstellen und Vertreiben journalistischer Inhalte. Stamm- bzw. Grundkapital: 250.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. Rieper, Ingo Andreas, * ‒.‒.‒‒, Köln; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 28.11.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Media Pioneer Publishing AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 205641 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.11.2019; 13.02.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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