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c)
I. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unrnittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
II. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens, der
Jugend- und Altenhilfe, der Wissenschaft
und Forschung, der Berufsbildung, der
Behindertenhilfe des Wohlfahrtswesens
sowie die selbstlose Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind.
III. Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere verwirklicht durch die
Unterhaltung und den
Betrieb des St. Vincenz-Krankenhauses
Datteln, der Vestischen Kinder- und
Jugendklinik Datteln,
des St. Laurentius-Stiftes Waltrop, der
Kinderheilstätte Nordkirchen sowie weiterer
Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens mit den angegliederten
Ausbildungsstätten und Nebenbetrieben.
IV. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer
II genannten Zwecke auch im Rahmen
eines planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüflen, vor allem mit
den in der Anlage genannten zum
Unternehmensverbund "Vestische Caritas-
Kliniken" gehörenden steuerbegünstigten
Gesellschaften, insbesondere durch das
Erbringen und die Entgegennahme von
Leistungen jeglicher Art, durch
Nutzungsüberlassungen oder durch die
Überlassung von Personal. Zu den
empfangenen Leistungen gehören vor
allern Serviceleistungen (wie
Wäschereinigung,
Gebäudereinigung, Hof- und
Bringedienste).
V. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Körperschaften zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die der Erreichung oder Förderung des
Gesellschaftszwecks dienen. Ferner darf
sie andere Gesellschaften gründen,
übernehmen oder sich an ihnen beteiligen
sowie Zweigniederlassungen errichten.
Vl. Die Gesellschaft verwirklicht kirchliche
Zwecke durch die Unterhaltung von
Kapellen sowie
durch regelmäßiges Abhalten von
Gottesdiensten.
VII. Der Betrieb der Gesellschaft erfolgt aus
dem Selbstverständnis und der
Zielbestimmung der Caritas als einer
Wesens- und Lebensäußerung der
katholischen Kirche. Die Grundordnung des
kirchlichen Dienstes in der jeweils gültigen
Fassung findet Anwendung.
Ferner finden die „Ordnung für den
Umgang mit sexuellem Missbrauch
Minderjähriger und schutz- und
hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker
und sonstige Beschäftigte im kirchlichen
Dienst und die „Rahmenordnung
Prävention gegen sexualisierte Gewalt an
Minderjährigen und schutz- und
hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich
der Deutschen Bischofskonferenz" in ihrer
jeweiligen im Amtsblatt des Bistums
Münster veröffentlichten Fassung
Anwendung.
VIII. Die Gesellschaft unterliegt der
bischöflichen Aufsicht. Soweit
Rechtsgeschäfte der Gesellschaft der
Genehmigung durch das bischöfliche
Generalvikariat bedürfen, haben diese
Bestimmungen nur Bedeutung im
Innenverhältnis. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und
Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Zuständigkeiten
des Aufsichtsrates) beschlossen. |
a)
17.09.2025
Dr. Maibaum |
| 9 |
c)
I. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung (AO).
II. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens,
der Jugend- und Altenhilfe, der
Wissenschaft und Forschung, der
Berufsbildung,
der Behindertenhilfe des Wohlfahrtswesens
sowie die selbstlose Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind.
III. Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere verwirklicht durch die
Unterhaltung
und des Betriebs des St. Vincenz-
Krankenhauses Datteln, der Vestischen
Kinder-
und Jugendklinik Datteln, des St.
Laurentius-Stiftes Waltrop, der
Kinderheilstätte Nordkirchen sowie weiterer
Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens mit den angegliederten
Ausbildungsstätten und Nebenbetrieben.
IV. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer
II genannten Zwecke auch im Rahmen
eines planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO erfüllen, vor allem mit
den in der An lage genannten zum
Unternehmensverbund "Vestische Caritas-
Kliniken" gehörenden steuerbegünstigten
Gesellschaften, insbesondere durch
das Erbringen und die Entgegennahme von
Leistungen jeglicher Art, durch
Nutzungsüberlassungen
oder durch die Überlassung von Personal.
Zu den empfangenen
Leistungen gehören vor allem
Serviceleistungen (wie Wäschereinigung,
Gebäudereinigung, Hol- und
Bringedienste).
V. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der
Vorschriften der Abgabenordnung für
steuerbegünstigte Körperschaften zu allen
Geschäften und Maßnahmen berechtigt,
die der Erreichung oder Förderung des
Gesellschaftszwecks dienen.
Ferner darf sie andere Gesellschaften
gründen, übernehmen oder sich an ihnen
beteiligen sowie Zweigniederlassungen
errichten.
VI. Die Gesellschaft verwirklicht kirchliche
Zwecke durch die Unterhaltung von
Kapellen
sowie durch regelmäßiges Abhalten von
Gottesdiensten.
VII. Der Betrieb der Gesellschaft erfolgt aus
dem Selbstverständnis und der
Zielbestimmung
der Caritas als einer Wesens- und
Lebensäußerung der katholischen
Kirche. Die Grundordnung des kirchlichen
Dienstes in der jeweils gültigen Fassung
findet Anwendung.
VIII. Die Gesellschaft unterliegt der
bischöflichen Aufsicht. Soweit
Rechtsgeschäfte
der Gesellschaft der Genehmigung durch
das bischöfliche Generalvikariat bedürfen,
haben diese Bestimmungen nur Bedeutung
im lnnenverhältnis. |
|
b)
Neu bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Meyer, Martin, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neu bestellt:
Geschäftsführer:
Pliquett, Thomas, Nordkirchen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wachtel, Andreas, Oer-Erkenschwick,
* ‒.‒.‒‒ |
Prokura geändert, nunmehr:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Owczarzak, Stephan, Lüdinghausen,
* ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Neu bestellt:
Fabis, Felix, Herne, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Stahnke, Birgit, Haltern am See, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Pliquett, Thomas, Münster, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3
(Steuerbegünstigte Zwecke), § 7
(Gesellschafterversammlung), § 9 (Aufsichtsrat) und § 11
(Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlungen vom 12.12.2022 und
17.03.2023 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr
die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
27.04.2023
Dr. Maibaum |