Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Großmann, Oliver, München, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Vorstand:
Kazmierczak, Sophie, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.04.2024
Schouler
b)
Fall 4 |
HRB 9854: NEXT Generation Invest AG, Bad Nauheim, Höhenweg 17, 61231 Bad Nauheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gustav-Kayser-Straße 24, 61231 Bad Nauheim.
HRB 9854: NEXT Generation Invest AG, Bad Nauheim, Höhenweg 17, 61231 Bad Nauheim. Bestellt als Vorstand: Kazmierczak, Sophie, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 9405: NEXT Generation Invest GmbH, Bad Nauheim, Höhenweg 17, 61231 Bad Nauheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 im Wege des Formwechsels in die NEXT Generation Invest AG mit Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 9854) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9854: NEXT Generation Invest AG, Bad Nauheim, Höhenweg 17, 61231 Bad Nauheim. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Höhenweg 17, 61231 Bad Nauheim. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Gesellschaften, vor allem Fondsgesellschaften unter Ausschluss von Rechts- und Steuerberatung, ferner der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie deren Verwaltung einschließlich der Finanzanlagevermittlung und -beratung. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Vorstand: Großmann, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Ressel, Hannes Lucas, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Heßler, Matthias, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der NEXT Generation Invest GmbH mit dem Sitz in Bad Nauheim (Amtsgericht Friedberg, HRB 9405). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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