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a)
KSK-Real Estate Management GmbH
c)
der Erwerb und die Beteiligung am Erwerb
von unbebauten oder bebauten
Grundstücken zum Zwecke der Entwicklung
und Veräußerung auf eigenen Namen und
eigene Rechnung oder im Verbund mit
Dritten. Neben der Projektentwicklung sind
auch Baubetreuungs- und
Projektsteuerungsmaßnahmen und die
Beteiligung an Baumaßnahmen mit Dritten,
die Vorbereitung und Durchführung von
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen
Namen für eigene oder fremde Rechnung
unter Verwendung von Vermögenswerten
von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder
sonstigen Nutzungsberechtigten oder von
Erwerbern
um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie
die wirtschaftliche Vorbereitung und
Durchführung von Bauvorhaben als
Baubetreuer in fremden Namen für fremde
Rechnung und das Betreiben von
Immobiliengeschäften und damit
zusammenhängender Geschäfte jeglicher
Art (mit Ausnahme der Vermittlung von
lmmobiliengeschäften oder sonstiger
Immobilienbezogener Maklertätigkeiten),
insbesondere die Erbringung von
immobiliennahen Dienstleistungen, wie die
Projektierung und Realisierung von
Baumaßnahmen, die
Immobilienbewirtschaftung (Facility
Management-Dienstleistungen) oder
Dienstleistungen im Bereich Energiebezug
und -lieferung, Energieversorgung und
Energiemonitoring sowie das sonstige
Management und die sonstige Beratung im
Bereich der Energiedienstleistung. Zur
lmmobilienbewirtschaftung zählen dabei
insbesondere das technische und
infrastrukturelle Gebäudemanagement, die
Immobilienverwaltung, das Asset
Management, lnstandhaltungsmaßnahmen,
Sicherheitstechnik/ Gefahrenmeldetechnik,
Elektrotechnik, Metallbau,
Cateringleistungen sowie sonstige Dienst-
und/oder Werkleistungen im
Zusammenhang mit Immobilien. |
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b)
Nach Änderung der besonderen
Vertretungsregelung, weiterhin
Geschäftsführer:
Müller, Bert Friedrich, Köln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz
der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma
beschlossen.
Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung eine Änderung
des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tag mit der SOLUM Facility Management GmbH
mit Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRB 8725)
verschmolzen. |
a)
10.07.2025
Rottländer |