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a)
Quantum Insights AG
b)
Binzen
Geschäftsanschrift:
Am Sonnenrain 12, 79589 Binzen
c)
Die Bereitstellung und Durchführung von
Dienstleistungen im Bereich von
elektronischen
Datenverarbeitungstätigkeiten.
Dies umfasst Beratungsleistungen,
Datenmanagement und -governance,
Datenanalysen, Strategieberatung, Entwurf
von Software- bzw.
Datenarchitekturkonzepten und Schulungen
im Bereich der Datenanalytik und -
verarbeitung für Unternehmen.
Darüber hinaus gehört zur Tätigkeit der
Gesellschaft die Entwicklung und
Lizenzierung von Analysesoftware und -
werkzeugen sowie alle damit
zusammenhängenden und den
Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Die Gesellschaft bietet spezialisierte
Beratung und Unterstützung für die
effektive Umsetzung von datengetriebenen
Projekten, einschließlich der
Projektplanung, -ausführung und -kontrolle. |
50.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es
allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vorstandsmitglieder können von den
Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB
allgemein befreit werden.
b)
Vorstand:
Suffel, Paul Georg, Binzen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorstand:
Hock, Steffen, Würzburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 07.08.2025.
b)
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde
Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"Quantum Insights GmbH" mit Sitz in Binzen (Amtsgericht
Freiburg i. Br., HRB 729202) gemäß § 190 ff. UmwG.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung der
Hauptversammlung bis zum 23.10.2030 das Grundkapital der
Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR
gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.
(Genehmigtes Kapital 2025/I) |
a)
24.10.2025
Kaufmann |