GnR 231: Raiffeisenbank Wittelsbacher Land eG, Mering, Münchener Str. 11, 86415 Mering. Je erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Augustin, Hans-Joachim, Schiltberg, * ‒.‒.‒‒; Thalhofer, Christian, Dasing, * ‒.‒.‒‒.
GnR 231: Raiffeisenbank Kissing-Mering eG, Mering, Münchener Straße 11, 86415 Mering. Die Vertreterversammlung vom 15.09.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 1 (Firma). Genossenschaft geändert, nun: Neue Firma: Raiffeisenbank Wittelsbacher Land eG. Geschäftsanschrift: Münchener Str. 11, 86415 Mering. Die Raiffeisenbank Adelzhausen-Sielenbach eG mit dem Sitz in Adelzhausen (Amtsgericht Augsburg GnR 200) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.09.2021 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 15.09.2021 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 14.09.2021 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 231: Raiffeisenbank Kissing-Mering eG, Mering, Münchener Straße 11, 86415 Mering. Von Amts wegen berichtigt: Die Vertreterversammlung vom 05.10.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen).
GnR 231: Raiffeisenbank Kissing-Mering eG, Mering, Münchener Straße 11, 86415 Mering. Von Amts wegen berichtigt: Die Vertreterversammlung vom 05.10.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmung und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung eine nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen). Nachschusspflicht von Amts wegen berichtigt: Geändert nun: Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht je Geschäftsanteil: 250,00 EUR. Ab 01.01.2022: keine Nachschusspflicht.
GnR 231: Raiffeisenbank Kissing-Mering eG, Mering, Münchener Straße 11, 86415 Mering. Die Vertreterversammlung vom 05.10.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte und Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren), 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmung und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung eine nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen). Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand geändert nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Immobilien und Reisen; der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung; der Ankauf, die Entwicklung, der Verkauf und die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden als Direktinvestitionen und in Form von Beteiligungen. Geändert nun: Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht je Geschäftsanteil: 154,00 EUR. Ab 01.01.2022: keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung geändert nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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