HRA 721461: SB Pro KG, Neckarsulm, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: SB Pro Beteiligungs-GmbH, Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 721776), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Zeta-Stiftung, Dresden (Stiftungsverzeichnis der Landesdirektion Sachsen DD21 -2245/329/).
HRA 721461: SB Pro KG, Neckarsulm, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.09.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag aus ihrem Vermögen den von ihr gehaltenen Kapitalanteil (Kommanditbeteiligung) an der "PHO B GmbH & Co. KG", Weißenfels (Amtsgericht Stendal HRA 3013), einschließlich aller Gesellschafterkonten auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "PHO S GmbH & Co. KG", Weißenfels (Amtsgericht Stendal HRA 2861) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.