Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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c)
Eingetreten im Wege der Sonderrechtsnachfolge nach FFT
GmbH & Co. KGaA, Fulda, (Amtsgericht Fulda, HRB 6085):
Kommanditist/in:
WEMAG GmbH & Co. KG, Fulda, Kommanditgesellschaft
(Amtsgericht Fulda, HRA 1641), Einlage: 2.000.000,00 EUR.
Ausgeschieden:
Kommanditist/in:
FFT GmbH & Co. KGaA, Fulda, Kommanditgesellschaft auf
Aktien (Amtsgericht Fulda, HRB 6085) |
a)
28.12.2023
Nixdorf-Müller
b)
Fall 11 |
HRA 1562: Scherwo Maschinenfabrik Fulda GmbH & Co. KG, Fulda, Weserstraße 24-26, 36043 Fulda. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Scherwo Maschinenfabrik Fulda Beteiligung GmbH, Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 2131).
HRA 1562: REFORM Maschinenfabrik Adolf Rabenseifner GmbH & Co. KG, Fulda, Weserstraße 24-26, 36043 Fulda. Firma geändert, nun: Neue Firma: Scherwo Maschinenfabrik Fulda GmbH & Co. KG.
HRA 1562: REFORM Maschinenfabrik Adolf Rabenseifner GmbH & Co. KG, Fulda, Weserstraße 24-26, 36043 Fulda. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Schleifmaschinen") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die REFORM Grinding Technology GmbH mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 6699) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REFORM Maschinenfabrik Adolf Rabenseifner GmbH & Co. KG, Fulda (Weserstraße 24-26, 36043 Fulda). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.04.2006 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Rabenseifner, Adolf, Fulda, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma REFORM Maschinenfabrik Adolf Rabenseifner e.K. in Fulda (Amtsgericht Fulda HRA 445) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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