Voith Paper Fiber & Environmental Solutions GmbH & Co. KG, Ravensburg, Escher-Wyss-Straße 25, 88212 Ravensburg. Prokura erloschen: Dr. Berger, Ulrich, Ulm, * ‒.‒.‒‒; Dr. Bernard, Hermann, Ulm, * ‒.‒.‒‒; Bocken, Stephan, Berg, * ‒.‒.‒‒; Brettschneider, Werner, Ravensburg, * ‒.‒.‒‒; Heilig, Andreas, Salem, * ‒.‒.‒‒; Dr. Kondring, Jörg, Heidenheim, * ‒.‒.‒‒; Dr. Linden, Volker, Aalen, * ‒.‒.‒‒; Schad, Meinrad, Heidenheim; Dr. Schubert, Hans-Ludwig, Baienfurt, * ‒.‒.‒‒; Sigg, Eugen, Wangen im Allgäu; Dr. Strahberger, Christian Gottfried, Heidenheim an der Brenz, * ‒.‒.‒‒; Wallenmaier, Markus, Ravensburg, * ‒.‒.‒‒; Watts, Matthew, Bergatreute, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.12.2012 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Voith Paper GmbH & Co. KG", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRA 661100) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Voith Paper Fiber & Environmental Solutions GmbH & Co. KG, Ravensburg, Escher-Wyss-Straße 25, 88212 Ravensburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.09.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Voith Paper Environmental Solutions Verwaltungs GmbH", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 661402) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Voith Paper Fiber & Environmental Solutions GmbH & Co. KG, Ravensburg, Escher-Wyss-Straße 25, 88212 Ravensburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2012 mit Nachtrag vom 12.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2012 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Voith Paper Environmental Solutions GmbH & Co. KG", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRA 661081) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Voith Paper Fiber & Environmental Solutions GmbH & Co. KG, Ravensburg, Escher-Wyss-Straße 25, 88212 Ravensburg. Prokura erloschen: Herz, Bernhard, Leutkirch im Allgäu, * ‒.‒.‒‒; Wandinger, Bernhard, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒.
Voith Paper Fiber & Environmental Solutions GmbH & Co. KG, Ravensburg, Escher-Wyss-Straße 25, 88212 Ravensburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.11.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Voith Paper Hybrid Fiber GmbH", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551681) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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