Volksbank Marienfeld eG, Harsewinkel (Adenauerstraße 2, 33428 Marienfeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Harsewinkel eG am 07.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Volksbank Marienfeld eG, Harsewinkel (Adenauerstraße 2, 33428 Marienfeld). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 14.08.2006 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 mit der Volksbank Harsewinkel eG mit Sitz in Harsewinkel (AG Gütersloh GnR 123) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.( Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.)