Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen:
Campos Craveiro, Carla Cristina, Essen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.04.2025
Wyczisk |
HRB 29695: WBG Wirtschaftsberatungsgesellschaft des Metallgewerbes mbH, Essen, Altendorfer Straße 97-101, 45143 Essen. Infolge Wohnortänderung (bisher: Rheine) nunmehr Geschäftsführer: Brinkmann, Jens, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 29695: WBG Wirtschaftsberatungsgesellschaft des Metallgewerbes mbH, Essen, Altendorfer Straße 97-101, 45143 Essen. Einzelprokura: Campos Craveiro, Carla Cristina, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 29695: WBG Wirtschaftsberatungsgesellschaft des Metallgewerbes mbH, Essen, Huttropstraße 58, 45138 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Altendorfer Straße 97-101, 45143 Essen.
HRB 29695: WBG GmbH, Essen, Huttropstraße 58, 45138 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.03.2019 beschlossen, die Firma und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) zu ändern. Neue Firma: WBG Wirtschaftsberatungsgesellschaft des Metallgewerbes mbH. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.05.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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