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a)
Wieland Schultz Latz GmbH
b)
Sulzbach
Geschäftsanschrift:
Ludwigshöhe 6, 66280 Sulzbach
c)
Die Akquise, Planung, Konstruktion und
Montage von lüftungs-, klima-, heizungs-
und sanitärtechnischen Anlagen sowie
jeglichen Elektro- und elektronischen
Anlagen, Sicherheits-, Überwachungs-,
Daten- und Kommunikationstechnik und
sämtliche damit zusammenhängenden den
Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte,
der Handel im gleichen Geschäftsbereich. |
38.500,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Latz, Guido Hans Konstantin, Sulzbach,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kube, Rüdiger Bernard, Völklingen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Wieland, Hans-Jürgen, Ransweiler, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schultz, Udo Heinrich, Ransweiler, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Kube, Rüdiger Bernard, Völklingen, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2009, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Sitzverlegung von Neustadt/Weinstraße (bisher Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein HRB 61563) nach Sulzbach sowie
die Kapitalerhöhung um 11.500,00 EUR beschlossen. |
a)
21.10.2022
Becker-Nauhauser |