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!zip EDV-Beratungs GmbH, Neustadt (HRB 42480) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Lindenstr. 11
67433 Neustadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 42480
Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die !zip EDV-Beratungs GmbH aus Neustadt war im Handelsregister Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) unter der Nummer HRB 42480 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die !zip EDV-Beratungs GmbH ihren Standort nicht geändert. Die !zip EDV-Beratungs GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.09.2008
Löschung

!zip EDV-Beratungs GmbH, Neustadt/Weinstr. (Lindenstraße 11, 67433 Neustadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ICT Software Engineering Südwest GmbH am 28.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 05.09.2008
Veränderung

!zip EDV-Beratungs GmbH, Neustadt/Weinstr. (Lindenstraße 11, 67433 Neustadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2008 mit der ICT Software Engineering Südwest GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 701473) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

26.09.2008
Registervorgang

Löschung 25.09.2008