" Der Radevormwalder" Omnibus GmbH & Co Kommanditgesellechaft, Radevormwald inaktiv
Firmendaten
Anschrift:
" Der Radevormwalder" Omnibus GmbH & Co Kommanditgesellechaft
Weyer 1
42477 Radevormwald
Frühere Anschriften: 0
Keine Angaben vorhanden
Amtliche Dokumente sofort per E-Mail:
Aktueller Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen € 12,00 |
Beispiel-Dokument
|
Chronologischer Handelsregisterauszug Amtlicher Abdruck zum Unternehmen mit Historie € 12,00 |
Beispiel-Dokument
|
Veröffentlichte Bilanzangaben Jahresabschluss als Chart und im Original € 8,50 |
Registernr.: HRA 16464
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Gründung: Keine Angabe
Mitarbeiterzahl: Keine Angabe
Stammkapital: Keine Angabe
Telefon: Keine Angabe
Fax: Keine Angabe
E-Mail: Keine Angabe
Webseite: Keine Angabe
Geschäftsgegenstand:
Keine Angabe
Branche: 0
Keywords:
Kurzzusammenfassung:
Die " Der Radevormwalder" Omnibus GmbH & Co Kommanditgesellechaft aus Radevormwald ist im Register unter der Nummer HRA 16464 im Amtsgericht Köln verzeichnet.
Netzwerk
Keine Netzwerkansicht verfügbar |
Bitte aktivieren Sie JavaScript
Registermeldungen
2" Der Radevormwalder" Omnibus GmbH & Co Kommanditgesellechaft, Radevormwald, (Weyer 1, 42477 Radevormwald).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "Der Radevormwalder" Omnibus GmbH am 20.01.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
" Der Radevormwalder" Omnibus GmbH & Co Kommanditgesellechaft, Radevormwald, (Weyer 1, 42477 Radevormwald).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.11.2008 mit der "Der Radevormwalder" Omnibus GmbH mit Sitz in Radevormwald (Amtsgericht Köln HRB 37555) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder jedem anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.
kostenlos testen

Historie
1
für Firmendaten in Deutschland
kostenlos testen


Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App. Sie können den Zugang ganz einfach gratis und unverbindlich testen:
Jetzt Testzugang anmelden