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"Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG., Oberhausen (GnR 251)

Firmendaten

Anschrift
Teutoburger Str. 8
46145 Oberhausen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0208/669556
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.heimbau-oberhausen.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1951
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 251
Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: eG
Keywords
zuhause wohnen wärmedämmung seniorenwohnung oberhausen miete immobilien heizkosten heimbau genossenschaft barrierefrei altengerecht
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die "Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG. aus Oberhausen ist im Handelsregister Duisburg unter der Nummer GnR 251 verzeichnet. Nach der Gründung am 03.03.1951 hat die "Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der MItglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übenehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen der Satzung. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Ab.s 1 Nr. 10 KStG betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist örtlich unbeschränkt. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.' Die "Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG. weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.04.2024)

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Registermeldungen 5

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
7 b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kommescher, Reiner, Hünxe,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Schwan, Nadine, Dinslaken,
* ‒.‒.‒‒
a)
03.04.2024
Metz
1 a)
"Heimbau" Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft
Oberhausen-Sterkrade eG.
b)
Oberhausen
c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der MItglieder
der Genossenschaft.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen.
Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übenehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig.
Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte
nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
der Satzung.
Die Genossenschaft war am 31.12.1989
als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt.
Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Ab.s 1
Nr. 10 KStG betreiben.
Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft ist örtlich unbeschränkt.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Keine Nachschußpflicht der
Genossen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen. Sie müssen Mitglieder
der Genossenschaft sein. Die
Vorstandsmitglieder werden vom
Aufsichtsrat auf die Dauer von 5
Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung
ist zulässig. Die Genossenschaft wird
vertreten durch ein Vorstandsmitglied
in Gemeinschaft mit einem weiteren
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Zur Gesamtvertretung befugte
Vorstandsmitglieder können einzelne
von ihnen zur Vornahme bestimmter
Geschäfte oder bestimmter Arten von
Geschäften ermächtigen. Das gilt
sinngemäß für Vorstandsmitglieder,
die in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen die Genossenschaft
vertreten.
b)
Vorstand:
Bruckhaus, Gisela, Studentin,
Oberhausen
Vorstand:
Kommescher, Reiner,
Finanzbuchhalter, Hünxe
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 03.03.1951 zuletzt geändert am
17.09.2001
a)
04.08.2003
Schürken
b)
Tag der ersten Eintragung in
Oberhausen: 17.10.1951
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 109 des
Amtsgerichts Oberhausen
getreten.
SB Bl. 42-74
Calendar 02.01.2020
Veränderung

GnR 251: "Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG., Oberhausen (Teutoburger Str. 8, 46145 Oberhausen). Die Generalversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschliessung eines Mitgliedes), § 12 Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern), § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung) beschlossen.

Calendar 30.10.2015
Veränderung

GnR 251: "Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG., Oberhausen (Teutoburger Str. 8, 46145 Oberhausen). Die Generalversammlung vom 17.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.

Calendar 10.10.2008
Veränderung

"Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG., Oberhausen, (Teutoburger Str. 8, 46145 Oberhausen).Beschluss der Generalversammlung vom 05.06.2008 : Gegenstand geändert: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. Die Genossenschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eine Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen.

Historie 3

03.04.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Reiner Kommescher
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Nadine Schwan
Vorstand

10.10.2008
Firmenname geändert

alt:
"Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG.

neu:
"Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG

04.08.2003
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Gisela Bruckhaus
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Reiner Kommescher
Vorstand