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"Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung GmbH, Henstedt-Ulzburg (HRB 3135 BB) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Moorweg 28
24558 Henstedt-Ulzburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 3135 BB
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die "Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung GmbH aus Henstedt-Ulzburg war im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRB 3135 BB verzeichnet. Nach der Gründung am hat die "Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung GmbH ihren Standort nicht geändert. Die "Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 16.07.2007
Löschung

"Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung GmbH, Henstedt-Ulzburg(Moorweg 28, 24558 Henstedt-Ulzburg). Die Verschmelzung ist mit der am 05.07.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 5717 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..

Calendar 02.04.2007
Veränderung

"Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung GmbH, Henstedt-Ulzburg(Moorweg 28). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Bernd Kaack, der das Geschäft als Einzelunternehmen unter der Firma "Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung, Inh. Bernd Kaack fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

Historie 1

16.07.2007
Registervorgang

Löschung 11.07.2007