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"Südkraft" Süddeutsche Kraftwagen- Speditions-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Ludwigshafen, Ludwigshafen (HRB 1391)

Firmendaten

Anschrift
Bruchwiesenstr. 301
67059 Ludwigshafen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 1391
Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die "Südkraft" Süddeutsche Kraftwagen- Speditions-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Ludwigshafen aus Ludwigshafen ist im Handelsregister Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) unter der Nummer HRB 1391 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die "Südkraft" Süddeutsche Kraftwagen- Speditions-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Ludwigshafen ihren Standort nicht geändert. Die "Südkraft" Süddeutsche Kraftwagen- Speditions-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Ludwigshafen weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 15.09.2005
Veränderung

"Südkraft" Süddeutsche Kraftwagen- Speditions-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zweigniederlassung Ludwigshafen, Ludwigshafen a.Rh. (Bruchwiesenstr. 301, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.06.2005 mit der Kraftverkehr Bayern Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 40957) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt desübernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung wurde am 14.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Amtsgericht München, HRB 40957). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.