Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67h IN 87/24) vom
04.04.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. |
a)
11.04.2024
Thomas
b)
von Amts wegen
eingetragen |
15 |
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Prokura erloschen
Berndt, Christoph, Essen, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen
Friese, Heiko, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.08.2022
Waters |
HRA 91471: [zerone] KG, Hamburg, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gaußstraße 190 C, 22765 Hamburg.
HRA 91471: [zerone] Aderhold & Thoss KG, Hamburg, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg. Neue Firma: [zerone] KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: [zerone] Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 128339).
HRA 91471: [zerone] Aderhold & Thoss KG, Hamburg, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2019 mit der [Zerone] Düsseldorf GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 66356) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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