HRB 107768: `vitfrisch` - OGA Gemüse-Vertrieb GmbH, Neckarsulm, Rötelstr. 26, 74172 Neckarsulm. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Pielken, Christian, Möhnesee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stein, Albrecht, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 107768:`vitfrisch` - OGA Gemüse-Vertrieb GmbH, Neckarsulm, Rötelstr. 26, 74172 Neckarsulm.Nicht mehr Geschäftsführer: Schloemer, Jochen Werner, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
"vitfrisch" Gemüse- Vertrieb GmbH, Neckarsulm, Rötelstr. 26, 74172 Neckarsulm. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: `vitfrisch` - OGA Gemüse-Vertrieb GmbH. Geschäftsanschrift: Rötelstr. 26, 74172 Neckarsulm. Bestellt als Geschäftsführer: Pielken, Christian, Lünen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
"vitfrisch" Gemüse- Vertrieb GmbH, Neckarsulm (Rötelstr. 26, 74172 Neckarsulm). Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: die Vermarktung, der Vertrieb und der Handel von Obst und Gemüse. Bestellt als Geschäftsführer: Schloemer, Jochen Werner, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Stein, Albrecht, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Az, Christa, geb. Vilgis, Schwieberdingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Stein, Albrecht, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒. Der zwischen der Gesellschaft und der "Vitfrisch Gemüse-Vertrieb eG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart GnR 481) am 01.04.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wurde zum 31.12.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.