2 |
c)
2.1. Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittel-
bar gemeinnützige und mildtä-
tige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts ‚Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.2. Zweck der Gesellschaft:
2.2.a.) Förderung von Wissen-
schaft und Forschung, Verwirk-
lichung insbesondere durch
die Durchführung von natio-
nalen und internationalen For-
schungsprojekten in den Be-
reichen Technologie, Gesell-
schaft, Klima- und Umweltfor-
schung sowie der nationalen
und internationalen Zusam-
menarbeit. Die Zweckverwirk-
lichung kann zudem durch
die Beschaffung von Mitteln
für Körperschaften erfolgen,
die der Förderung der Wissen-
schaft und Forschung dienen,
durch die Bereitstellung von
Ressourcen für diese sowie ih-
re organisatorische oder bera-
tende Unterstützung. Die Ver-
öffentlichung der Forschungs-
ergebnisse für die Allgemein-
heit erfolgt zeitnah und durch
geeignete Maßnahmen, wie ei-
ne Publikation mithilfe eige-
ner Onlineangebote oder rele-
vanter Print- und Onlinemedien
Dritter.
2.2.b.) Förderung der Jugend
- und Altenhilfe: Dies wird ins-
besondere verwirklicht durch
die Durchführung von gesund-
heitsför dernden und pädago-
gischen Projekten für Jugend-
liche und Senior*innen sowie
die Organisation von Freizeit-
angeboten, die den Austausch
zwischen den Personengrup-
pen sowie ihre künstlerischen
und körperlichen Fähigkeiten
fördern. Die Zweckverwirkli-
chung kann zudem durch die
Beschaffung von Mitteln für
Körperschaften erfolgen, die
der Jugend
2.2.c.) Förderung von Kunst
und Kultur. Dies wird insbeson-
dere verwirklicht durch die Or-
ganisation und Durchführung
von künstlerischen und kultu-
rellen Projekten in den Berei-
chen der bildenden und dar-
stellenden Kunst, Musik, Li-
teratur sowie des kulturellen
Austausches und Lernens. Die
Zweckverwirklichung kann zu-
dem durch die Beschaffung
von Mitteln für Kulturbetriebe
und Körperschaften erfolgen,
die der Förderung von Kunst
und Kultur dienen, durch die
Bereitstellung von Ressour-
cen für diese, ihre organisa to-
rische oder beratende Unter-
stützung sowie durch die Ver-
leihung von Preisen für Kunst-
und Kulturschaffende aufgrund
herausragender Arbeiten und
Werke. Die Preisvergabericht-
linie sowie deren Änderungen
werden schriftlich festgehalten
und durch geeignete Maßnah-
men, wie die Veröffentlichung
mittels eigener Onlineangebote
oder relevanter Medien Dritter,
der Allgemeinheit mitgeteilt.
2.2.d.) Förderung der Erzie-
hung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhil-
fe. Dies wird insbesondere ver-
wirklicht durch die Organisati-
on und Durchführung von Bil-
dungs- und lnformationsveran-
staltungen im Zusammenhang
mit den Projekten der Gesell-
schaft und ihrer Kooperations-
partner*innen, die sich aus den
satzungsmäßigen Zwecken
der Gesellschaft ergeben. Dazu
gehören Themen in den Inter-
sektionen ihrer satzungsmäßi-
gen Gebiete und den Vorhaben
der von der Gesellschaft geför-
derten Einzelpersonen und Or-
ganisationen. Die Zweckver-
wirklichung kann zudem durch
die Beschaffung von Mitteln
für Körperschaften erfolgen,
die der Förderung der Erzie-
hung, Volks- und Berufsbildung
dienen, durch die Bereitstel-
lung von Ressourcen für diese,
ihre organisatorische oder be-
ratende Unterstützung sowie
durch die Vergabe von Stipen-
dien, die geeignet sind, die sat-
zungsmäßigen Zwecke der Ge-
sellschaft zu fördern. Die Sti-
pendienvergaberichtlinle so-
wie deren Änderungen werden
schriftlich fest gehalten und
durch geeignete Maßnahmen,
wie die Veröffentlichung mit-
tels eigener Onlineangebote
oder relevanter Medien Dritter,
der Allgemeinheit mitgeteilt.
2.2.e.) Förderung des Natur-
schutzes und der Landschafts-
pflege im Sinne des Bundes-
naturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Län-
der, des Umweltschutzes, ein-
schließlich des Klimaschut-
zes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes. Dies
wird insbesondere verwirk-
licht durch die Organisation
und Durchführung von Projek-
ten im Bereich Klima-, Natur-
und Umweltschutz, einschließ-
lich schützender Direktmaß-
nahmen, wie Renaturierungs-
vorhaben, die dem Küstenund
Hochwasserschutz dienen, Ak-
tivitaten zur Erhaltung und Be-
treuung von Naturschutzge-
bieten oder Maßnahmen der
Landschaftspflege, die einer
Wildnisentwicklung dienen,
durch die Durchführung von
Forschungsvorhaben und die
Organisation informativer Ver-
anstaltungen, sowie die Erstel-
lung und Veröf fentlichung von
Publikationen zum Themenge-
biet.
Die Zweckverwirklichung kann
zudem durch die Beschaffung
von Mitteln für Körperschaften
erfolgen, die dem Naturschutz
und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutz-
gesetzes und der Naturschutz-
gesetze der Länder, dem Um-
weltschutz, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küsten-
schutzes und des Hochwasser-
schutzes dienen, durch die Be-
reitstellung von Ressourcen für
diese sowie ihre organisatori-
sche oder beratende Unterstüt-
zung.
2.2.f.) Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder reli-
giös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spät-
aussiedler, Kriegsopfer, Kriegs-
hinterbliebene, Kriegsbeschä-
digte und Kriegsgefangene, Zi-
vilbeschädigte und Behinder-
te sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des An-
denkens an Verfolgte, Kriegs-
und Katastrophenopfer; Förde-
rung des Suchdienstes für Ver-
misste, Förderung der Hilfe für
Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientie-
rung diskriminiert werden. Dies
wird insbesondere verwirklicht
durch die Durchführung von
Projekten und Hilfsaktionen,
die dazu geeignet sind poli-
tisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte und weitere Perso-
nen im Sinne des § 52 Abs. 2
Satz 1 Nr. 10 AO sozial, finanzi-
ell oder materiell zu unterstüt-
zen. Dies beinhaltet Direktmaß-
nahmen, die sich an Menschen
richten, die unmittelbar von
Verfolgung, Vertreibung, Behin-
derung oder Diskriminierung
betroffen sind sowie Perso-
nen, die aufgrund bewaffneter
Konflikte, Naturkatastrophen
oder medizinische Katastro-
phen hilfsbedürftig sind. Dar-
über hinaus die Organisation
von Informationskampagnen,
Veranstaltungen und Publika-
tionen, die sich den Themen
Flucht, Migration, Teilhabe und
lnklusion von Migrant*innen,
Menschen mit Behinderung so-
wie Menschen, die auf Grund
ihrer geschlechtlichen Identität
oder ihrer geschlechtlichen Ori-
entierung diskriminiert werden,
widmen.
Die Zweckverwirklichung kann
zudem durch die Beschaffung
von Mitteln für Körperschaf-
ten erfolgen, die der Förde-
rung der Hilfe für politisch, ras-
sistisch oder religiös Verfolg-
te, für Flüchtlinge, Vertriebe-
ne, Aussiedler, Spätaussied-
ler, Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbe-
schädigte und Behinderte so-
wie Hilfe für Opfer von Strafta-
ten; Förderung des Andenkens
an Verfolgte, Kriegs- und Kata-
strophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Men-
schen, die auf Grund ihrer ge-
schlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientie-
rung diskriminiert werden die-
nen, durch die Bereitstellung
von Ressourcen für diese so-
wie ihre organisatorische oder
beratende Unterstützung.
2.2.g.) Förderung internatio-
naler Gesinnung. der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungs-
gedankens. Dies wird insbe-
sondere verwirklicht durch die
Durchführung von informati-
ven Veranstaltungen und For-
maten der Bildungsarbeit, die
dazu geeignet sind kulturel-
len Austausch und Diskurs zu
schaffen und zu begleiten so-
wie die Organisation, Pflege
und beratende Unterstützen
von Netzwerken, die zur Ver-
breitung, Stärkung und Festi-
gung internationaler demokra-
tischer Prinzipien beitragen.
Die Zweckverwirklichung kann
zudem durch die Beschaffung
von Mitteln für Körperschaften
erfolgen, die der Förderung in-
ternationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständi-
gungsgedankens dienen, durch
die Bereitstellung von Ressour-
cen für diese sowie ihre organi-
satorische oder beratende Un-
terstützung.
2.2.h.) Förderung des Tier-
schutzes. Dies wird insbeson-
dere verwirklicht durch die
Durchführung von Tierwohl-
kampagnen und lnformations-
veranstaltungen zum Tier- und
Artenschutz. Die Zweckver-
wirklichung kann zudem durch
die Beschaffung von Mitteln
für Körperschaften erfolgen,
die der Förderung des Tier-
schutzes dienen, durch die Be-
reitstellung von Ressourcen für
diese sowie ihre organisatori-
sche oder beratende Unterstüt-
zung.
2.2.i.) Förderung der Entwick-
lungszusammenarbeit. Dies
wird insbesondere verwirk-
licht durch die Durchführung
von Projekten im Bereich Hil-
fe zur Selbsthilfe in sogenann-
ten Entwicklungsländern so-
wie von Aktivitäten, die dazu
geeignet sind die globale Zu-
sammenarbeit in der Bekämp-
fung sozioökonomischer Un-
gleichheiten durch den Aufbau
und die Pflege von Netzwer-
ken oder Forschungsvorhaben
zu unterstützen. Die Zweckver-
wirklichung kann zudem durch
die Beschaffung von Mitteln
für Körperschaften erfolgen,
die der Förderung der Entwick-
lungszusammenarbeit dienen,
durch die Bereitstellung von
Ressourcen für diese sowie ih-
re organisatorische oder bera-
tende Unterstützung.
2.2.j.) Förderung von Verbrau-
cherberatung und Verbrau-
cherschutz. Dies wird insbe-
sondere verwirklicht durch die
Durchführung von Verbrau-
cher*innenberatungen oder Re-
cherchen, lnformationsveran-
staltungen und Aktionen zum
Schutz von Verbraucher*in-
nen vor Missständen und Be-
nachteiligungen. Die Zweckver-
wirklichung kann zudem durch
die Beschaffung von Mitteln
für Körperschaften erfolgen,
die der Förderung der Verbrau-
cherberatung und dem Ver-
braucherschutz dienen, durch
die Bereitstellung von Ressour-
cen für diese sowie ihre organi-
satorische oder beratende Un-
terstützung.
2.2.k.) Förderung der Fürsor-
ge für Strafgefangene und ehe-
malige Stratgefangene. Dies
wird insbesondere verwirklicht
durch die Organisation und
Durchführung von Hilfsange-
boten für Strafgefangene und
ehemalige Strafgefangene, un-
ter anderem in Bezug auf ih-
re Rechte und Reintegration.
Die Zweckverwirklichung kann
zudem durch die Beschaffung
von Mitteln für Körperschaften
erfolgen, die der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene dienen, durch
die Bereitstellung von Ressour-
cen für diese sowie ihre organi-
satorische oder beratende Un-
terstützung.
2.2.l.) Förderung der Gleich-
berechtigung von Frauen und
Männern. Dies wird insbeson-
dere verwirklicht durch die
Durchführung von informativen
Veranstaltungen, Workshops,
Seminaren oder anderen geeig-
neten Formaten der Bildungs-
arbeit zum Themengebiet so-
wie Forschungsvorhaben zur
Ge schlechtergerechtigkeit. Die
Zweckverwirklichung kann zu-
dem durch die Beschaffung
von Mitteln für Körperschaften
erfolgen, die der Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen
und Männern dienen, durch die
Bereitstellung von Ressourcen
für diese sowie ihre organisa-
torische oder beratende Unter-
stützung.
2.2.m.) Förderung der Krimi-
nalprävention. Dies wird ins-
besondere verwirklicht durch
die Durchführung von Projek-
ten der tertiären Pravention, die
dazu geeignet sind Straffälli-
ge sozial, finanziell und durch
Therapieangebote zu unter-
stützen, durch die Organisation
von Opferschutzmaßnahmen,
sowie die Durchführung von
Projekten der primären Prä-
vention, die dazu geeignet sind
durch pädagogische Arbeit,
wie beispielsweise Konfliktlö-
sungs- oder Sportangebote, bei
Kindern und Jugendlichen ei-
nen Rück gang der Kriminalität
erreichen. Die Zweckverwirkli-
chung kann zudem durch die
Beschaffung von Mitteln für
Körperschaften erfolgen, die
der Förderung der Kriminaiprä-
vention dienen, durch die Be-
reitstellung von Ressourcen für
diese sowie ihre organisatori-
sche oder beratende Unterstüt-
zung.
2.2.n.) Förderung des Sports.
Dies wird insbesondere ver-
wirklicht durch die Durchfüh-
rung von inklusiven Sportpro-
jekten sowie der Organisati-
on von Sportangeboten, die ei-
ner Bewegungsförderung die-
nen und einen sportpädagogi-
schen Beitrag zur Förderung
menschlicher Entwicklung und
Bildung leisten. Die Zweckver-
wirklichung kann zudem durch
die Beschaffung von Mitteln
für Körperschaften erfolgen,
die der Förderung des Sports
dienen, durch die Bereit stel-
lung von Ressourcen für die-
se sowie ihre organisatorische
oder beratende Unterstützung.
2.2.o.) Förderung der Tier-
zucht, der Pflanzenzucht, der
Kleingärtnerei, des traditio nel-
len Brauchtums einschließlich
des Karnevals. der Fastnacht
und des Fa schings, der Solda-
ten- und Reservistenbetreuung,
des Amateurfunkens, des Frei-
funks, des Modellflugs und des
Hundesports. Dies wird insbe-
sondere verwirklicht durch die
Organisation und Durchfüh-
rung von Projekten zur Erhal-
tung der Tier- und Pflanzenviel-
falt, durch Amateur- und Frei-
funkprojekte sowie zugehörige
Informationsveranstaltungen;
Die Zweckverwirklichung kann
zudem durch die Beschaffung
von Mitteln für Körperschaften
erfolgen, die der Förderung der
Tierzucht, der Pflanzenzucht.
der Kleingärtnerei, des traditio-
nellen Brauchtums einschließ-
lich des Karnevals, der Fast-
nacht und des Faschings, der
Soldaten- und Reservistenbe-
treuung, des Amateurfunkens,
des Freifunks, des Modeliflugs
und des Hundesports dienen,
durch die Bereitstellung von
Ressourcen für diese sowie ih-
re organisatorische oder bera-
tende Unterstützung.
2.2.p.) die allgemeine För-
derung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbe-
reich dieses Gesetzes; hier-
zu gehören nicht Bestrebun-
gen, die nur bestimmte Einzel-
interessen staatsbürgerlicher
Art verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind. Dies wird ins-
besondere verwirklicht durch
die Durchführung von demo-
kratie pädagogischen Projek-
ten und die Organisation von
Aus- und Weiterbildungsan ge-
boten für Multiplikator*innen
und zivilgeselischaftliche Ak-
teur*innen im Bereich der de-
mokratischen Grundprinzipien.
Die Zweckverwirklichung kann
zudem durch die Beschaffung
von Mitteln für Körperschaften
erfolgen, die der allgemeinen
Förderung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbe-
reich dieses Gesetzes dienen,
durch die Bereitstellung von
Ressourcen für diese sowie ih-
re organisatorische oder bera-
tende Unterstützung.
2.2.q.) Förderung des bürger-
schaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke.Dies
wird insbesondere verwirklicht
durch die Organisation und
Durchführung von Aktionen,
Kampagnen und Veranstaltun-
gen zu den in der Satzung ge-
nann ten Zwecken und The-
men, um ein breiteres bürger-
schaftliches Engagement für
diese Zwecke zu gewinnen, so-
wie durch die Bereitstellung ei-
ner leicht zugänglichen Platt-
form, die Engagierte und Un-
terstützer*innen zusammen-
bringt sowie Engagierten eine
einfachere Umsetzung ihrer ge-
meinwohlorientierten Projek-
te ermöglicht. Die Zweckver-
wirklichung kann zudem durch
die Beschaffung von Mitteln
für Körperschaften erfolgen,
die der Förderung des bürger-
schaftlichen Engage ments zu-
gunsten gemeinnütziger und
mildtätiger Zwecke dienen,
durch die Bereitstellung von
Ressourcen für diese sowie ih-
re organisatorische oder bera-
ten de Unterstützung.
2.2.r.) die selbstlose Unterstüt-
zung von Personen, die infol-
ge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands oder
aufgrund ihrer finanziellen und
wirtschaftlichen Situation im
Sinne des §53 AO auf die Hilfe
anderer angewiesen sind. Dies
wird insbesondere verwirklicht
durch die Organisation und
Durchführung von Projekten
und Hilfsaktionen, die dazu ge-
eignet sind Personen, die infol-
ge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustands oder
aufgrund ihrer finanziellen und
wirtschaftlichen Situation hilfs-
bedürftig sind, sozial, finanziell
und materiell zu unterstützen.
Die Zweckverwirklichung kann
zudem durch die Beschaffung
von Mitteln für Körperschaften
erfolgen, die der selbstlosen
Unterstützung von Personen,
die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zu-
stands oder aufgrund ih rer fi-
nanziellen und wirtschaftlichen
Situation im Sinne des §53 AO
auf die Hilfe anderer angewie-
sen sind, dienen, durch die Be-
reitstellung von Ressourcen für
diese sowie ihre organisatori-
sche oder beratende Unterstüt-
zung.
Die Gesellschaft verfolgt ihre
Zwecke insbesondere durch
die folgenden Aktivitaten:
2.3.a) eigene Durchführung
von Aktivitäten und Program-
men, die zur Förderung der All-
gemeinheit auf dem satzungs-
mäßig festgelegten Gebiet bei-
tragen, insbesondere in den In-
tersektionen der satzungsmä-
ßigen Zwecke;
2.3.b) Bereitstellung von Res-
sourcen zur Ermöglichung und
Durchführung von Aktivitäten
und Programmen, die zur För-
derung der Allgemeinheit auf
dem satzungsmäßig festgeleg-
ten Gebiet beitragen;
2.3.c) die Vergabe von Stipen-
dien und Fördermitteln an Ein-
zelpersonen und Organi satio-
nen, die diese Mittel in selbst-
loser Art und Weise zur För-
derung der Allgemeinheit auf
dem satzungsmaßig festgeleg-
ten Gebiet unmittelbar einset-
zen;
2.3.d) Beschaffung von finanzi-
ellen Mitteln und anderer Res-
sourcen für die Förderung ge-
meinnütziger und mildtätiger
Zwecke:
2.3.e) Beratung und Training
der unterstützten Einzelper-
sonen und Organisationen im
Hinblick auf die Verwirklichung
ihrer satzungsmäßigen Vorha-
ben;
2.3.f) Organisation und Durch-
führung von Bildungs- und ln-
formationsveranstaltun gen im
Zusammenhang mit den Pro-
grammen und der Arbeit der
Gesellschaft sowie den Vorha-
ben der geförderten Einzelper-
sonen und Organisationen;
2.3.g) Öffentlichkeitsarbeit,
insbesondere die Herausga-
be und Verbreitung von Print
und Onlinepublikationen, Se-
minare, Konferenzen und Wett-
bewerbe im Zusammenhang
mit den Programmen und der
Arbeit der Gesellschaft sowie
den satzungsmäßigen Projek-
ten der geförderten Einzelper-
sonen und Organisationen; |
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesell-
schafterversammlung vom
05.08.2025 ist der Gesell-
schaftsvertrag geändert in § 2
(Gegenstand und Zweck) und
§ 11 (Auflösung der Körper-
schaft). |
a)
12.08.2025
Dr. Dr. Schulte |
1 |
a)
Änderwerk gemeinnützige GmbH
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
An der Kolonnade 11, 10117 Ber-
lin
c)
Zweck der Gesellschaft:
a) Förderung von Wissenschaft
und Forschung. Verwirklichung
insbesondere durch Unterstützung
und Durchführung nationaler und
internationaler Forschungsprojek-
te im Bereich Technologie und
Gesellschaft, Klimaforschung so-
wie über Förderung der nationalen
und internationalen Zusammen-
arbeit in der Forschung und Ent-
wicklung;
b) Förderung der Jugend- und Al-
tenhilfe. Verwirklichung insbe-
sondere durch Unterstützung von
Jugendorganisationen und -pro-
jekten, insbesondere in den Über-
schneidungen mit den anderen sat-
zungsmäßigen Zwecken, z.B. Kli-
maschutz und Kultur;
c) Förderung von Kunst und Kul-
tur. Verwirklichung insbesonde-
re durch Organisation und Durch-
führung künstlerischer und kul-
tureller Projekte sowie über Ver-
leihung von Preisen für herausra-
gende künstlerische und kulturelle
Arbeit bzw. Werke im Bereich der
satzungsmäßigen Zwecke, z.B. In-
stallationen, Performances, bil-
dende Kunst und Textwerke;
d) Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung ein-
schließlich der Studentenhilfe.
Verwirklichung insbesondere
durch Organisation und Durchfüh-
rung von Bildungs- und Informa-
tionsveranstaltungen im Zusam-
menhang mit den Programmen
und der Arbeit der Gesellschaft
und den Vorhaben der geförderten
Einzelpersonen und Organisatio-
nen; außerdem über Vergabe von
Stipendien, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke zu för-
dern;
e) Förderung des Naturschutzes
und der Landschaftspflege im Sin-
ne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der
Länder, des Umweltschutzes, ein-
schließlich des Klimaschutzes, des
Küstenschutzes und des Hochwas-
serschutzes. Verwirklichung ins-
besondere durch Durchführung
oder Förderung von Projekten im
Bereich Klimaschutz, einschließ-
lich klimaschützender Direktmaß-
nahmen etwa Pflanzen von Bäu-
men oder Bewahrung von Sümp-
fen und Mooren und Forschungs-
vorhaben zum Thema;
f) Förderung der Hilfe für poli-
tisch, rassistisch oder religiös Ver-
folgte, für Flüchtlinge, Vertrie-
bene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebe-
ne, Kriegsbeschädigte und Kriegs-
gefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Op-
fer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs-
und Katastrophenopfer; Förde-
rung des Suchdienstes für Ver-
misste, Förderung der Hilfe für
Menschen, die auf Grund ihrer ge-
schlechtlichen Identität oder ih-
rer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden. Verwirkli-
chung insbesondere durch Hilfs-
aktionen für die beschriebenen
Gruppierungen sowie Kampagnen
und Veranstaltungen zu den ge-
nannten Themen; insbesondere zu
Themen wie Fluchtursachen, Teil-
habe und Inklusion von geflüchte-
ten Menschen. Ebenso durch Un-
terstützung, Kooperation und Ver-
netzung von/mit deutschen und
europäischen Organisationen mit
thematisch ähnlich gelagerten Be-
tätigungsfeldern.
g) Förderung internationaler Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten, der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens.
Verwirklichung insbesondere
durch Workshops, Seminare oder
andere geeignete Formate der Bil-
dungsarbeit an den genannten
Themen sowie durch Förderung
von Aktivitäten zur Verbreitung,
Stärkung und Festigung interna-
tionaler demokratischer Prinzipi-
en.
h) Förderung des Tierschutzes.
Verwirklichung insbesondere
durch Unterstützung und Durch-
führung von Tierwohlkampagnen
und Informationsveranstaltungen
zum Tier- und Artenschutz.
i) Förderung der Entwicklungs-
zusammenarbeit. Verwirklichung
insbesondere durch Unterstützung
oder Durchführung von Projekten
im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe
in sogenannten Entwicklungslän-
dern sowie in der Unterstützung
globaler Zusammenarbeit in der
Bekämpfung sozioökonomischer
Ungleichheiten;
j) Förderung von Verbraucherbe-
ratung und Verbraucherschutz.
Verwirklichung insbesondere
durch Förderung und Durchfüh-
rung von Verbraucher/innenbera-
tungen oder Recherchen und Ak-
tionen zum Schutz von Verbrau-
cher/innen vor Missständen und
Benachteiligungen;
k) Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene. Verwirklichung
insbesondere durch Förderung
und Durchführung von Hilfsan-
geboten für Strafgefangene und
ehemalige Strafgefangene, etwa in
Bezug auf ihre Rechte und Reinte-
gration;
l) Förderung der Gleichberechti-
gung von Frauen und Männern.
Verwirklichung insbesondere
durch Workshops, Seminare oder
andere geeignete Formate der Bil-
dungsarbeit sowie durch Förde-
rung von Aktivitäten oder For-
schungsvorhaben zur Geschlech-
tergerechtigkeit;
m) Förderung der Kriminalprä-
vention. Verwirklichung insbe-
sondere durch Förderung von
Straffälligenhilfe, von Thera-
pieangeboten sowie von Opfer-
schutzmaßnahmen;
n) Förderung des Sports. Verwirk-
lichung insbesondere durch För-
derung inklusiver Sportprojekte
und Ermöglichung des einfache-
ren Zugangs zu sportlicher Betäti-
gung für benachteiligte Gruppen;
o) Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtne-
rei, des traditionellen Brauchtums
einschließlich des Karnevals, der
Fastnacht und des Faschings, der
Soldaten- und Reservistenbetreu-
ung, des Amateurfunkens, des
Freifunks, des Modellflugs und
des Hundesports. Verwirklichung
insbesondere durch Unterstützung
von Projekten zur Erhaltung der
Tier- und Pflanzenvielfalt; au-
ßerdem durch Unterstützung von
Freifunkinitiativen und zugehöri-
ger Informationsveranstaltungen;
p) allgemeine Förderung des de-
mokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Geset-
zes; hierzu gehören nicht Bestre-
bungen, die nur bestimmte Ein-
zelinteressen staatsbürgerlicher
Art verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich be-
schränkt sind. Verwirklichung
insbesondere durch Unterstützung
durch Aus- und Weiterbildung
von Multiplikatoren/innen und zi-
vilgesellschaftlichen Akteuren/in-
nen im Bereich der Satzungszwe-
cke, außerdem durch Unterstüt-
zung demokratiepädagogischer
Projekte;
q) Förderung des bürgerschaft-
lichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke. Verwirklichung insbe-
sondere durch Bereitstellung ei-
ner leicht zugänglichen Plattform,
die Engagierte und Förderwilli-
ge zusammenbringt und Engagier-
ten die leichtere Umsetzung ihrer
Projekte ermöglicht. Zudem durch
Aktionen, Kampagnen und Veran-
staltungen zu den in den Zwecken
genannten Themen, um so brei-
teres bürgerschaftliches Engage-
ment für diese Zwecke zu gewin-
nen;
r) selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körper-
lichen, geistigen oder seelischen
Zustands oder aufgrund ihrer fi-
nanziellen und wirtschaftlichen
Situation im Sinne des § 53 Ab-
gabenordnung (AO) auf die Hil-
fe anderer angewiesen sind. Ver-
wirklichung insbesondere durch
Gewährung finanzieller Unter-
stützung oder direkte Übernahme
von Kosten von Personen in wirt-
schaftlicher Notlage;
s) Beschaffung finanzieller Mit-
tel und anderer Ressourcen für die
Förderung gemeinnütziger und
mildtätiger Zwecke.
Die Gesellschaft verfolgt ihre
Zwecke insbesondere auch durch
die folgenden Aktivitäten:
a) eigene Durchführung von Akti-
vitäten und Programmen, die zur
Förderung der Allgemeinheit auf
dem satzungsmäßig festgelegten
Gebiet beitragen, insbesondere in
den Intersektionen der satzungs-
mäßigen Zwecke;
b) Bereitstellung von Ressour-
cen zur Ermöglichung und Durch-
führung von Aktivitäten und Pro-
grammen, die zur Förderung der
Allgemeinheit auf dem satzungs-
mäßig festgelegten Gebiet beitra-
gen;
c) Vergabe von Stipendien und
Fördermitteln an Einzelpersonen
sowie soziale Organisationen, die
die erhaltenen Mittel in selbstloser
Art und Weise zur Förderung der
Allgemeinheit auf dem satzungs-
mäßig festgelegten Gebiet unmit-
telbar einsetzen;
d) Beratung und Training der un-
terstützten Einzelpersonen und
Organisationen im Hinblick auf
die Verwirklichung ihrer sat-
zungsmäßigen Vorhaben;
e) Organisation und Durchfüh-
rung von Bildungs- und Informa-
tionsveranstaltungen im Zusam-
menhang mit den Programmen
und der Arbeit der Gesellschaft
und den Vorhaben der geförderten
Einzelpersonen und Organisatio-
nen;
f) Öffentlichkeitsarbeit, insbeson-
dere Herausgabe und Verbreitung
von Print- und Onlinepublikatio-
nen, Seminare, Konferenzen und
Wettbewerbe im Zusammenhang
mit den Programmen und der Ar-
beit der Gesellschaft sowie den
satzungsmäßigen Projekten der
geförderten Einzelpersonen und
Organisationen; |
25.000,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Dr. Modlinger, Martin, * ‒.‒.‒‒,
Dachau
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
18.07.2022
zuletzt geändert durch Beschluss
vom 06.12.2023
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 16.10.2024
ist der Sitz der Gesellschaft von
Hamburg (Amtsgericht Hamburg,
HRB 184721) nach Berlin verlegt
und der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in Ziffer 1 (Sitz). |
a)
02.12.2024
Dr. Kuhlmann
b)
Tag der ers-
ten Eintragung:
09.09.2022 |
1 |
a)
Änderwerk gemeinnützige GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist:
a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung und
Durchführung von nationalen und
internationalen Forschungsprojekten im
Bereich Technologie und Gesellschaft,
Klimaforschung sowie über die Förderung
der nationalen und internationalen
Zusammenarbeit in der Forschung und
Entwicklung;
b) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung von
Jugendorganisationen und -projekten,
insbesondere in den Überschneidungen mit
den anderen satzungsmäßigen Zwecken,
z.B. Klimaschutz und Kultur;
c) die Förderung von Kunst und Kultur. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Organisation und Durchführung von
künstlerischen und kulturellen Projekten
sowie über die Verleihung von Preisen für
herausragende künstlerische und kulturelle
Arbeit bzw. Werke im Bereich der
satzungsmäßigen Zwecke, z.B.
Installationen, Performances, bildende
Kunst und Textwerke;
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Organisation und
Durchführung von Bildungs- und
Informationsveranstaltungen im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen; außerdem über die
Vergabe von Stipendien, die geeignet sind,
die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern;
e) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung oder Förderung von
Projekten im Bereich Klimaschutz,
einschließlich klimaschützender
Direktmaßnahmen etwa das Pflanzen von
Bäumen oder die Bewahrung von Sümpfen
und Mooren und Forschungsvorhaben zum
Thema;
f) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Hilfsaktionen für die beschriebenen
Gruppierungen sowie Kampagnen und
Veranstaltungen zu den genannten
Themen; insbesondere zu Themen wie
Fluchtursachen, Teilhabe und Inklusion von
geflüchteten Menschen. Ebenso durch
Unterstützung, Kooperation und
Vernetzung von/mit deutschen und
europäischen Organisationen mit
thematisch ähnlich gelagerten
Betätigungsfeldern.
g) die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit an
den genannten Themen sowie durch die
Förderung von Aktivitäten zur Verbreitung,
Stärkung und Festigung internationaler
demokratischer Prinzipien.
h) die Förderung des Tierschutzes. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung und Durchführung von
Tierwohlkampagnen und
Informationsveranstaltungen zum Tier- und
Artenschutz.
i) die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung oder Durchführung von
Projekten im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe in
sogenannten Entwicklungsländern sowie in
der Unterstützung globaler
Zusammenarbeit in der Bekämpfung
sozioökonomischer Ungleichheiten;
j) die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch Förderung
und Durchführung von
Verbraucher/innenberatungen oder
Recherchen und Aktionen zum Schutz von
Verbraucher/innen vor Missständen und
Benachteiligungen;
k) die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung und
Durchführung von Hilfsangeboten für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene, etwa in Bezug auf ihre
Rechte und Reintegration;
l) die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit
sowie durch die Förderung von Aktivitäten
oder Forschungsvorhaben zur
Geschlechtergerechtigkeit;
m) die Förderung der Kriminalprävention.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Förderung von Straffälligenhilfe, von
Therapieangeboten sowie von
Opferschutzmaßnahmen;
n) die Förderung des Sports. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Förderung von inklusiven Sportprojekten
und der Ermöglichung des einfacheren
Zugangs zu sportlicher Betätigung für
benachteiligte Gruppen;
o) die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung von Projekten zur Erhaltung
der Tier- und Pflanzenvielfalt; außerdem
durch die Unterstützung von
Freifunkinitiativen und zugehöriger
Informationsveranstaltungen;
p) die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung durch
Aus- und Weiterbildung von
Multiplikatoren/innen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren/innen im
Bereich der Satzungszwecke, außerdem
durch die Unterstützung von
demokratiepädagogischen Projekten;
q) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Bereitstellung einer leicht zugänglichen
Plattform, die Engagierte und Förderwillige
zusammenbringt und Engagierten die
leichtere Umsetzung ihrer Projekte
ermöglicht. Zudem durch Aktionen,
Kampagnen und Veranstaltungen zu den in
den Zwecken genannten Themen, um so
breiteres bürgerschaftliches Engagement
für diese Zwecke zu gewinnen;
r) die selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands oder
aufgrund ihrer finanziellen und
wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53
AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Gewährung von finanzieller
Unterstützung oder die direkte Übernahme
von Kosten von Personen in wirtschaftlicher
Notlage;
s) die Beschaffung von finanziellen Mitteln
und anderer Ressourcen für die
Förderunggemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke.
2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
insbesondere auch durch die folgenden
Aktivitäten:
a) die eigene Durchführung von Aktivitäten
und Programmen, die zur Förderung der
Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßigfestgelegten Gebiet
beitragen,
insbesondere in den Intersektionen der
satzungsmäßigen Zwecke;
b) die Bereitstellung von Ressourcen zur
Ermöglichung und Durchführung von
Aktivitäten und Programmen, die zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
beitragen;
c) die Vergabe von Stipendien und
Fördermitteln an Einzelpersonen sowie
soziale Organisationen, die die erhaltenen
Mittel in selbstloser Art und Weise zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
unmittelbar einsetzen;
d) Beratung und Training der unterstützten
Einzelpersonen und Organisationen im
Hinblick auf die Verwirklichung ihrer
satzungsmäßigen Vorhaben;
e) die Organisation und Durchführung von
Bildungs- und Informationsveranstaltungen
im Zusammenhang mit den Programmen
und der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen;
f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die
Herausgabe und Verbreitung von Print- und
Onlinepublikationen, Seminare,
Konferenzen und Wettbewerbe im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft sowie den
satzungsmäßigen Projekten der
geförderten Einzelpersonen und
Organisationen; |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Modlinger, Martin, Dachau, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Dachau (bisher: Amtsgericht München HRB
278944) nach Hamburg beschlossen. |
a)
17.01.2024
Reiche
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
09.09.2022 |