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Änderwerk gemeinnützige GmbH, Hamburg (HRB 184721)

Firmendaten

Anschrift
Bei den Mühren 1
20457 Hamburg
Frühere Anschriften: 1
Pfarrstr. 5, 85221 Dachau
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2022
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 184721
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Änderwerk gemeinnützige GmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 184721 verzeichnet. Nach der Gründung am 18.07.2022 hat die Änderwerk gemeinnützige GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung und Durchführung von nationalen und internationalen Forschungsprojekten im Bereich Technologie und Gesellschaft, Klimaforschung sowie über die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung; b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Jugendorganisationen und -projekten, insbesondere in den Überschneidungen mit den anderen satzungsmäßigen Zwecken, z.B. Klimaschutz und Kultur; c) die Förderung von Kunst und Kultur. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von künstlerischen und kulturellen Projekten sowie über die Verleihung von Preisen für herausragende künstlerische und kulturelle Arbeit bzw. Werke im Bereich der satzungsmäßigen Zwecke, z.B. Installationen, Performances, bildende Kunst und Textwerke; d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit den Programmen und der Arbeit der Gesellschaft und den Vorhaben der geförderten Einzelpersonen und Organisationen; außerdem über die Vergabe von Stipendien, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern; e) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung oder Förderung von Projekten im Bereich Klimaschutz, einschließlich klimaschützender Direktmaßnahmen etwa das Pflanzen von Bäumen oder die Bewahrung von Sümpfen und Mooren und Forschungsvorhaben zum Thema; f) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsaktionen für die beschriebenen Gruppierungen sowie Kampagnen und Veranstaltungen zu den genannten Themen; insbesondere zu Themen wie Fluchtursachen, Teilhabe und Inklusion von geflüchteten Menschen. Ebenso durch Unterstützung, Kooperation und Vernetzung von/mit deutschen und europäischen Organisationen mit thematisch ähnlich gelagerten Betätigungsfeldern. g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Workshops, Seminare oder andere geeignete Formate der Bildungsarbeit an den genannten Themen sowie durch die Förderung von Aktivitäten zur Verbreitung, Stärkung und Festigung internationaler demokratischer Prinzipien. h) die Förderung des Tierschutzes. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung und Durchführung von Tierwohlkampagnen und Informationsveranstaltungen zum Tier- und Artenschutz. i) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung oder Durchführung von Projekten im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe in sogenannten Entwicklungsländern sowie in der Unterstützung globaler Zusammenarbeit in der Bekämpfung sozioökonomischer Ungleichheiten; j) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Förderung und Durchführung von Verbraucher/innenberatungen oder Recherchen und Aktionen zum Schutz von Verbraucher/innen vor Missständen und Benachteiligungen; k) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Durchführung von Hilfsangeboten für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, etwa in Bezug auf ihre Rechte und Reintegration; l) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Dies wird insbesondere verwirklicht durch Workshops, Seminare oder andere geeignete Formate der Bildungsarbeit sowie durch die Förderung von Aktivitäten oder Forschungsvorhaben zur Geschlechtergerechtigkeit; m) die Förderung der Kriminalprävention. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Straffälligenhilfe, von Therapieangeboten sowie von Opferschutzmaßnahmen; n) die Förderung des Sports. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von inklusiven Sportprojekten und der Ermöglichung des einfacheren Zugangs zu sportlicher Betätigung für benachteiligte Gruppen; o) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Projekten zur Erhaltung der Tier- und Pflanzenvielfalt; außerdem durch die Unterstützung von Freifunkinitiativen und zugehöriger Informationsveranstaltungen; p) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung durch Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren/innen und zivilgesellschaftlichen Akteuren/innen im Bereich der Satzungszwecke, außerdem durch die Unterstützung von demokratiepädagogischen Projekten; q) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung einer leicht zugänglichen Plattform, die Engagierte und Förderwillige zusammenbringt und Engagierten die leichtere Umsetzung ihrer Projekte ermöglicht. Zudem durch Aktionen, Kampagnen und Veranstaltungen zu den in den Zwecken genannten Themen, um so breiteres bürgerschaftliches Engagement für diese Zwecke zu gewinnen; r) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53 AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von finanzieller Unterstützung oder die direkte Übernahme von Kosten von Personen in wirtschaftlicher Notlage; s) die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderunggemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere auch durch die folgenden Aktivitäten: a) die eigene Durchführung von Aktivitäten und Programmen, die zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmäßigfestgelegten Gebiet beitragen, insbesondere in den Intersektionen der satzungsmäßigen Zwecke; b) die Bereitstellung von Ressourcen zur Ermöglichung und Durchführung von Aktivitäten und Programmen, die zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmäßig festgelegten Gebiet beitragen; c) die Vergabe von Stipendien und Fördermitteln an Einzelpersonen sowie soziale Organisationen, die die erhaltenen Mittel in selbstloser Art und Weise zur Förderung der Allgemeinheit auf dem satzungsmäßig festgelegten Gebiet unmittelbar einsetzen; d) Beratung und Training der unterstützten Einzelpersonen und Organisationen im Hinblick auf die Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Vorhaben; e) die Organisation und Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit den Programmen und der Arbeit der Gesellschaft und den Vorhaben der geförderten Einzelpersonen und Organisationen; f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Verbreitung von Print- und Onlinepublikationen, Seminare, Konferenzen und Wettbewerbe im Zusammenhang mit den Programmen und der Arbeit der Gesellschaft sowie den satzungsmäßigen Projekten der geförderten Einzelpersonen und Organisationen;' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Änderwerk gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 30.01.2024)

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Registermeldungen 3

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 b)
Hamburg
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg
b)
Sitz verlegt nach Hamburg (nun Amtsgericht Hamburg HRB
184721).
a)
19.01.2024
Seidl
1 a)
Änderwerk gemeinnützige GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist:
a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung und
Durchführung von nationalen und
internationalen Forschungsprojekten im
Bereich Technologie und Gesellschaft,
Klimaforschung sowie über die Förderung
der nationalen und internationalen
Zusammenarbeit in der Forschung und
Entwicklung;
b) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung von
Jugendorganisationen und -projekten,
insbesondere in den Überschneidungen mit
den anderen satzungsmäßigen Zwecken,
z.B. Klimaschutz und Kultur;
c) die Förderung von Kunst und Kultur. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Organisation und Durchführung von
künstlerischen und kulturellen Projekten
sowie über die Verleihung von Preisen für
herausragende künstlerische und kulturelle
Arbeit bzw. Werke im Bereich der
satzungsmäßigen Zwecke, z.B.
Installationen, Performances, bildende
Kunst und Textwerke;
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Organisation und
Durchführung von Bildungs- und
Informationsveranstaltungen im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen; außerdem über die
Vergabe von Stipendien, die geeignet sind,
die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern;
e) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung oder Förderung von
Projekten im Bereich Klimaschutz,
einschließlich klimaschützender
Direktmaßnahmen etwa das Pflanzen von
Bäumen oder die Bewahrung von Sümpfen
und Mooren und Forschungsvorhaben zum
Thema;
f) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Hilfsaktionen für die beschriebenen
Gruppierungen sowie Kampagnen und
Veranstaltungen zu den genannten
Themen; insbesondere zu Themen wie
Fluchtursachen, Teilhabe und Inklusion von
geflüchteten Menschen. Ebenso durch
Unterstützung, Kooperation und
Vernetzung von/mit deutschen und
europäischen Organisationen mit
thematisch ähnlich gelagerten
Betätigungsfeldern.
g) die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit an
den genannten Themen sowie durch die
Förderung von Aktivitäten zur Verbreitung,
Stärkung und Festigung internationaler
demokratischer Prinzipien.
h) die Förderung des Tierschutzes. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung und Durchführung von
Tierwohlkampagnen und
Informationsveranstaltungen zum Tier- und
Artenschutz.
i) die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung oder Durchführung von
Projekten im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe in
sogenannten Entwicklungsländern sowie in
der Unterstützung globaler
Zusammenarbeit in der Bekämpfung
sozioökonomischer Ungleichheiten;
j) die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch Förderung
und Durchführung von
Verbraucher/innenberatungen oder
Recherchen und Aktionen zum Schutz von
Verbraucher/innen vor Missständen und
Benachteiligungen;
k) die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung und
Durchführung von Hilfsangeboten für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene, etwa in Bezug auf ihre
Rechte und Reintegration;
l) die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit
sowie durch die Förderung von Aktivitäten
oder Forschungsvorhaben zur
Geschlechtergerechtigkeit;
m) die Förderung der Kriminalprävention.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Förderung von Straffälligenhilfe, von
Therapieangeboten sowie von
Opferschutzmaßnahmen;
n) die Förderung des Sports. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Förderung von inklusiven Sportprojekten
und der Ermöglichung des einfacheren
Zugangs zu sportlicher Betätigung für
benachteiligte Gruppen;
o) die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung von Projekten zur Erhaltung
der Tier- und Pflanzenvielfalt; außerdem
durch die Unterstützung von
Freifunkinitiativen und zugehöriger
Informationsveranstaltungen;
p) die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung durch
Aus- und Weiterbildung von
Multiplikatoren/innen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren/innen im
Bereich der Satzungszwecke, außerdem
durch die Unterstützung von
demokratiepädagogischen Projekten;
q) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Bereitstellung einer leicht zugänglichen
Plattform, die Engagierte und Förderwillige
zusammenbringt und Engagierten die
leichtere Umsetzung ihrer Projekte
ermöglicht. Zudem durch Aktionen,
Kampagnen und Veranstaltungen zu den in
den Zwecken genannten Themen, um so
breiteres bürgerschaftliches Engagement
für diese Zwecke zu gewinnen;
r) die selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands oder
aufgrund ihrer finanziellen und
wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53
AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Gewährung von finanzieller
Unterstützung oder die direkte Übernahme
von Kosten von Personen in wirtschaftlicher
Notlage;
s) die Beschaffung von finanziellen Mitteln
und anderer Ressourcen für die
Förderunggemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke.
2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
insbesondere auch durch die folgenden
Aktivitäten:
a) die eigene Durchführung von Aktivitäten
und Programmen, die zur Förderung der
Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßigfestgelegten Gebiet
beitragen,
insbesondere in den Intersektionen der
satzungsmäßigen Zwecke;
b) die Bereitstellung von Ressourcen zur
Ermöglichung und Durchführung von
Aktivitäten und Programmen, die zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
beitragen;
c) die Vergabe von Stipendien und
Fördermitteln an Einzelpersonen sowie
soziale Organisationen, die die erhaltenen
Mittel in selbstloser Art und Weise zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
unmittelbar einsetzen;
d) Beratung und Training der unterstützten
Einzelpersonen und Organisationen im
Hinblick auf die Verwirklichung ihrer
satzungsmäßigen Vorhaben;
e) die Organisation und Durchführung von
Bildungs- und Informationsveranstaltungen
im Zusammenhang mit den Programmen
und der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen;
f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die
Herausgabe und Verbreitung von Print- und
Onlinepublikationen, Seminare,
Konferenzen und Wettbewerbe im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft sowie den
satzungsmäßigen Projekten der
geförderten Einzelpersonen und
Organisationen;
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Modlinger, Martin, Dachau, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Dachau (bisher: Amtsgericht München HRB
278944) nach Hamburg beschlossen.
a)
17.01.2024
Reiche
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
09.09.2022
1 a)
Änderwerk gemeinnützige GmbH
b)
Dachau
Geschäftsanschrift:
Pfarrstr. 5, 85221 Dachau
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist:
a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung und
Durchführung von nationalen und
internationalen Forschungsprojekten im
Bereich Technologie und Gesellschaft,
Klimaforschung sowie über die Förderung
der nationalen und internationalen
Zusammenarbeit in der Forschung und
Entwicklung;
b) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung von
Jugendorganisationen und -projekten,
insbesondere in den Überschneidungen mit
den anderen satzungsmäßigen Zwecken,
z.B. Klimaschutz und Kultur;
c) die Förderung von Kunst und Kultur. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Organisation und Durchführung von
künstlerischen und kulturellen Projekten
sowie über die Verleihung von Preisen für
herausragende künstlerische und kulturelle
Arbeit bzw. Werke im Bereich der
satzungsmäßigen Zwecke, z.B.
Installationen, Performances, bildende
Kunst und Textwerke;
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Organisation und
Durchführung von Bildungs- und
Informationsveranstaltungen im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen; außerdem über die
Vergabe von Stipendien, die geeignet sind,
die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern;
e) die Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung oder Förderung von Projekten
im Bereich Klimaschutz, einschließlich
klimaschützender Direktmaßnahmen etwa
das Pflanzen von Bäumen oder die
Bewahrung von Sümpfen und Mooren und
Forschungsvorhaben zum Thema;
f) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Hilfsaktionen für die beschriebenen
Gruppierungen sowie Kampagnen und
Veranstaltungen zu den genannten
Themen; insbesondere zu Themen wie
Fluchtursachen, Teilhabe und Inklusion von
geflüchteten Menschen. Ebenso durch
Unterstützung, Kooperation und Vernetzung
von/mit deutschen und europäischen
Organisationen mit thematisch ähnlich
gelagerten Betätigungsfeldern.
g) die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit an
den genannten Themen sowie durch die
Förderung von Aktivitäten zur Verbreitung,
Stärkung und Festigung internationaler
demokratischer Prinzipien.
h) die Förderung des Tierschutzes. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung und Durchführung von
Tierwohlkampagnen und
Informationsveranstaltungen zum Tier- und
Artenschutz.
i) die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung oder Durchführung von
Projekten im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe in
sogenannten Entwicklungsländern sowie in
der Unterstützung globaler
Zusammenarbeit in der Bekämpfung
sozioökonomischer Ungleichheiten;
j) die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch Förderung
und Durchführung von
Verbraucher/innenberatungen oder
Recherchen und Aktionen zum Schutz von
Verbraucher/innen vor Missständen und
Benachteiligungen;
k) die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung und
Durchführung von Hilfsangeboten für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene, etwa in Bezug auf ihre
Rechte und Reintegration;
l) die Förderung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit
sowie durch die Förderung von Aktivitäten
oder Forschungsvorhaben zur
Geschlechtergerechtigkeit;
m) die Förderung der Kriminalprävention.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Förderung von Straffälligenhilfe, von
Therapieangeboten sowie von
Opferschutzmaßnahmen;
n) die Förderung des Sports. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Förderung von inklusiven Sportprojekten
und der Ermöglichung des einfacheren
Zugangs zu sportlicher Betätigung für
benachteiligte Gruppen;
o) die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich
des Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung von Projekten zur Erhaltung
der Tier- und Pflanzenvielfalt; außerdem
durch die Unterstützung von
Freifunkinitiativen und zugehöriger
Informationsveranstaltungen;
p) die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die
auf den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung durch
Aus- und Weiterbildung von
Multiplikatoren/innen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren/innen im
Bereich der Satzungszwecke, außerdem
durch die Unterstützung von
demokratiepädagogischen Projekten;
q) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Bereitstellung einer leicht zugänglichen
Plattform, die Engagierte und Förderwillige
zusammenbringt und Engagierten die
leichtere Umsetzung ihrer Projekte
ermöglicht. Zudem durch Aktionen,
Kampagnen und Veranstaltungen zu den in
den Zwecken genannten Themen, um so
breiteres bürgerschaftliches Engagement
für diese Zwecke zu gewinnen;
r) die selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands oder
aufgrund ihrer finanziellen und
wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53
AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Gewährung von finanzieller
Unterstützung oder die direkte Übernahme
von Kosten von Personen in
wirtschaftlicher Notlage;
s) die Beschaffung von finanziellen Mitteln
und anderer Ressourcen für die Förderung
gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
insbesondere auch durch die folgenden
Aktivitäten:
a) die eigene Durchführung von Aktivitäten
und Programmen, die zur Förderung der
Allgemeinheit auf dem satzungsmäßig
festgelegten Gebiet beitragen,
insbesondere in den Intersektionen der
satzungsmäßigen Zwecke;
b) die Bereitstellung von Ressourcen zur
Ermöglichung und Durchführung von
Aktivitäten und Programmen, die zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
beitragen;
c) die Vergabe von Stipendien und
Fördermitteln an Einzelpersonen sowie
soziale Organisationen, die die erhaltenen
Mittel in selbstloser Art und Weise zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
unmittelbar einsetzen;
d) Beratung und Training der unterstützten
Einzelpersonen und Organisationen im
Hinblick auf die Verwirklichung ihrer
satzungsmäßigen Vorhaben;
e) die Organisation und Durchführung von
Bildungs- und Informationsveranstaltungen
im Zusammenhang mit den Programmen
und der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen;
f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die
Herausgabe und Verbreitung von Print- und
Onlinepublikationen, Seminare,
Konferenzen und Wettbewerbe im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft sowie den
satzungsmäßigen Projekten der
geförderten Einzelpersonen und
Organisationen;
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Modlinger, Martin, Dachau, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2022.
a)
09.09.2022
Fischer

Historie 2

17.01.2024
Adressänderung

Alte Anschrift:
Pfarrstr. 5
85221 Dachau

Neue Anschrift:
Bei den Mühren 1
20457 Hamburg

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Modlinger
Geschäftsführer

09.09.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Modlinger
Geschäftsführer