2 |
b)
Hamburg
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg |
|
|
|
b)
Sitz verlegt nach Hamburg (nun Amtsgericht Hamburg HRB
184721). |
a)
19.01.2024
Seidl |
1 |
a)
Änderwerk gemeinnützige GmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist:
a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung und
Durchführung von nationalen und
internationalen Forschungsprojekten im
Bereich Technologie und Gesellschaft,
Klimaforschung sowie über die Förderung
der nationalen und internationalen
Zusammenarbeit in der Forschung und
Entwicklung;
b) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung von
Jugendorganisationen und -projekten,
insbesondere in den Überschneidungen mit
den anderen satzungsmäßigen Zwecken,
z.B. Klimaschutz und Kultur;
c) die Förderung von Kunst und Kultur. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Organisation und Durchführung von
künstlerischen und kulturellen Projekten
sowie über die Verleihung von Preisen für
herausragende künstlerische und kulturelle
Arbeit bzw. Werke im Bereich der
satzungsmäßigen Zwecke, z.B.
Installationen, Performances, bildende
Kunst und Textwerke;
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Organisation und
Durchführung von Bildungs- und
Informationsveranstaltungen im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen; außerdem über die
Vergabe von Stipendien, die geeignet sind,
die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern;
e) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung oder Förderung von
Projekten im Bereich Klimaschutz,
einschließlich klimaschützender
Direktmaßnahmen etwa das Pflanzen von
Bäumen oder die Bewahrung von Sümpfen
und Mooren und Forschungsvorhaben zum
Thema;
f) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Hilfsaktionen für die beschriebenen
Gruppierungen sowie Kampagnen und
Veranstaltungen zu den genannten
Themen; insbesondere zu Themen wie
Fluchtursachen, Teilhabe und Inklusion von
geflüchteten Menschen. Ebenso durch
Unterstützung, Kooperation und
Vernetzung von/mit deutschen und
europäischen Organisationen mit
thematisch ähnlich gelagerten
Betätigungsfeldern.
g) die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit an
den genannten Themen sowie durch die
Förderung von Aktivitäten zur Verbreitung,
Stärkung und Festigung internationaler
demokratischer Prinzipien.
h) die Förderung des Tierschutzes. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung und Durchführung von
Tierwohlkampagnen und
Informationsveranstaltungen zum Tier- und
Artenschutz.
i) die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung oder Durchführung von
Projekten im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe in
sogenannten Entwicklungsländern sowie in
der Unterstützung globaler
Zusammenarbeit in der Bekämpfung
sozioökonomischer Ungleichheiten;
j) die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch Förderung
und Durchführung von
Verbraucher/innenberatungen oder
Recherchen und Aktionen zum Schutz von
Verbraucher/innen vor Missständen und
Benachteiligungen;
k) die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung und
Durchführung von Hilfsangeboten für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene, etwa in Bezug auf ihre
Rechte und Reintegration;
l) die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit
sowie durch die Förderung von Aktivitäten
oder Forschungsvorhaben zur
Geschlechtergerechtigkeit;
m) die Förderung der Kriminalprävention.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Förderung von Straffälligenhilfe, von
Therapieangeboten sowie von
Opferschutzmaßnahmen;
n) die Förderung des Sports. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Förderung von inklusiven Sportprojekten
und der Ermöglichung des einfacheren
Zugangs zu sportlicher Betätigung für
benachteiligte Gruppen;
o) die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich des
Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung von Projekten zur Erhaltung
der Tier- und Pflanzenvielfalt; außerdem
durch die Unterstützung von
Freifunkinitiativen und zugehöriger
Informationsveranstaltungen;
p) die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf
den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung durch
Aus- und Weiterbildung von
Multiplikatoren/innen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren/innen im
Bereich der Satzungszwecke, außerdem
durch die Unterstützung von
demokratiepädagogischen Projekten;
q) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Bereitstellung einer leicht zugänglichen
Plattform, die Engagierte und Förderwillige
zusammenbringt und Engagierten die
leichtere Umsetzung ihrer Projekte
ermöglicht. Zudem durch Aktionen,
Kampagnen und Veranstaltungen zu den in
den Zwecken genannten Themen, um so
breiteres bürgerschaftliches Engagement
für diese Zwecke zu gewinnen;
r) die selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands oder
aufgrund ihrer finanziellen und
wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53
AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Gewährung von finanzieller
Unterstützung oder die direkte Übernahme
von Kosten von Personen in wirtschaftlicher
Notlage;
s) die Beschaffung von finanziellen Mitteln
und anderer Ressourcen für die
Förderunggemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke.
2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
insbesondere auch durch die folgenden
Aktivitäten:
a) die eigene Durchführung von Aktivitäten
und Programmen, die zur Förderung der
Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßigfestgelegten Gebiet
beitragen,
insbesondere in den Intersektionen der
satzungsmäßigen Zwecke;
b) die Bereitstellung von Ressourcen zur
Ermöglichung und Durchführung von
Aktivitäten und Programmen, die zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
beitragen;
c) die Vergabe von Stipendien und
Fördermitteln an Einzelpersonen sowie
soziale Organisationen, die die erhaltenen
Mittel in selbstloser Art und Weise zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
unmittelbar einsetzen;
d) Beratung und Training der unterstützten
Einzelpersonen und Organisationen im
Hinblick auf die Verwirklichung ihrer
satzungsmäßigen Vorhaben;
e) die Organisation und Durchführung von
Bildungs- und Informationsveranstaltungen
im Zusammenhang mit den Programmen
und der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen;
f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die
Herausgabe und Verbreitung von Print- und
Onlinepublikationen, Seminare,
Konferenzen und Wettbewerbe im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft sowie den
satzungsmäßigen Projekten der
geförderten Einzelpersonen und
Organisationen; |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Modlinger, Martin, Dachau, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Dachau (bisher: Amtsgericht München HRB
278944) nach Hamburg beschlossen. |
a)
17.01.2024
Reiche
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung:
09.09.2022 |
1 |
a)
Änderwerk gemeinnützige GmbH
b)
Dachau
Geschäftsanschrift:
Pfarrstr. 5, 85221 Dachau
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist:
a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung und
Durchführung von nationalen und
internationalen Forschungsprojekten im
Bereich Technologie und Gesellschaft,
Klimaforschung sowie über die Förderung
der nationalen und internationalen
Zusammenarbeit in der Forschung und
Entwicklung;
b) die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung von
Jugendorganisationen und -projekten,
insbesondere in den Überschneidungen mit
den anderen satzungsmäßigen Zwecken,
z.B. Klimaschutz und Kultur;
c) die Förderung von Kunst und Kultur. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Organisation und Durchführung von
künstlerischen und kulturellen Projekten
sowie über die Verleihung von Preisen für
herausragende künstlerische und kulturelle
Arbeit bzw. Werke im Bereich der
satzungsmäßigen Zwecke, z.B.
Installationen, Performances, bildende
Kunst und Textwerke;
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Organisation und
Durchführung von Bildungs- und
Informationsveranstaltungen im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen; außerdem über die
Vergabe von Stipendien, die geeignet sind,
die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern;
e) die Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung oder Förderung von Projekten
im Bereich Klimaschutz, einschließlich
klimaschützender Direktmaßnahmen etwa
das Pflanzen von Bäumen oder die
Bewahrung von Sümpfen und Mooren und
Forschungsvorhaben zum Thema;
f) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassistisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Hilfsaktionen für die beschriebenen
Gruppierungen sowie Kampagnen und
Veranstaltungen zu den genannten
Themen; insbesondere zu Themen wie
Fluchtursachen, Teilhabe und Inklusion von
geflüchteten Menschen. Ebenso durch
Unterstützung, Kooperation und Vernetzung
von/mit deutschen und europäischen
Organisationen mit thematisch ähnlich
gelagerten Betätigungsfeldern.
g) die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit an
den genannten Themen sowie durch die
Förderung von Aktivitäten zur Verbreitung,
Stärkung und Festigung internationaler
demokratischer Prinzipien.
h) die Förderung des Tierschutzes. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung und Durchführung von
Tierwohlkampagnen und
Informationsveranstaltungen zum Tier- und
Artenschutz.
i) die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung oder Durchführung von
Projekten im Bereich Hilfe zur Selbsthilfe in
sogenannten Entwicklungsländern sowie in
der Unterstützung globaler
Zusammenarbeit in der Bekämpfung
sozioökonomischer Ungleichheiten;
j) die Förderung von Verbraucherberatung
und Verbraucherschutz. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch Förderung
und Durchführung von
Verbraucher/innenberatungen oder
Recherchen und Aktionen zum Schutz von
Verbraucher/innen vor Missständen und
Benachteiligungen;
k) die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Förderung und
Durchführung von Hilfsangeboten für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene, etwa in Bezug auf ihre
Rechte und Reintegration;
l) die Förderung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch
Workshops, Seminare oder andere
geeignete Formate der Bildungsarbeit
sowie durch die Förderung von Aktivitäten
oder Forschungsvorhaben zur
Geschlechtergerechtigkeit;
m) die Förderung der Kriminalprävention.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Förderung von Straffälligenhilfe, von
Therapieangeboten sowie von
Opferschutzmaßnahmen;
n) die Förderung des Sports. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Förderung von inklusiven Sportprojekten
und der Ermöglichung des einfacheren
Zugangs zu sportlicher Betätigung für
benachteiligte Gruppen;
o) die Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich
des Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports. Dies
wird insbesondere verwirklicht durch die
Unterstützung von Projekten zur Erhaltung
der Tier- und Pflanzenvielfalt; außerdem
durch die Unterstützung von
Freifunkinitiativen und zugehöriger
Informationsveranstaltungen;
p) die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die
auf den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind. Dies wird insbesondere
verwirklicht durch die Unterstützung durch
Aus- und Weiterbildung von
Multiplikatoren/innen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren/innen im
Bereich der Satzungszwecke, außerdem
durch die Unterstützung von
demokratiepädagogischen Projekten;
q) die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke. Dies wird
insbesondere verwirklicht durch die
Bereitstellung einer leicht zugänglichen
Plattform, die Engagierte und Förderwillige
zusammenbringt und Engagierten die
leichtere Umsetzung ihrer Projekte
ermöglicht. Zudem durch Aktionen,
Kampagnen und Veranstaltungen zu den in
den Zwecken genannten Themen, um so
breiteres bürgerschaftliches Engagement
für diese Zwecke zu gewinnen;
r) die selbstlose Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands oder
aufgrund ihrer finanziellen und
wirtschaftlichen Situation im Sinne des §53
AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
die Gewährung von finanzieller
Unterstützung oder die direkte Übernahme
von Kosten von Personen in
wirtschaftlicher Notlage;
s) die Beschaffung von finanziellen Mitteln
und anderer Ressourcen für die Förderung
gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke
insbesondere auch durch die folgenden
Aktivitäten:
a) die eigene Durchführung von Aktivitäten
und Programmen, die zur Förderung der
Allgemeinheit auf dem satzungsmäßig
festgelegten Gebiet beitragen,
insbesondere in den Intersektionen der
satzungsmäßigen Zwecke;
b) die Bereitstellung von Ressourcen zur
Ermöglichung und Durchführung von
Aktivitäten und Programmen, die zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
beitragen;
c) die Vergabe von Stipendien und
Fördermitteln an Einzelpersonen sowie
soziale Organisationen, die die erhaltenen
Mittel in selbstloser Art und Weise zur
Förderung der Allgemeinheit auf dem
satzungsmäßig festgelegten Gebiet
unmittelbar einsetzen;
d) Beratung und Training der unterstützten
Einzelpersonen und Organisationen im
Hinblick auf die Verwirklichung ihrer
satzungsmäßigen Vorhaben;
e) die Organisation und Durchführung von
Bildungs- und Informationsveranstaltungen
im Zusammenhang mit den Programmen
und der Arbeit der Gesellschaft und den
Vorhaben der geförderten Einzelpersonen
und Organisationen;
f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die
Herausgabe und Verbreitung von Print- und
Onlinepublikationen, Seminare,
Konferenzen und Wettbewerbe im
Zusammenhang mit den Programmen und
der Arbeit der Gesellschaft sowie den
satzungsmäßigen Projekten der
geförderten Einzelpersonen und
Organisationen; |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Modlinger, Martin, Dachau, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2022. |
a)
09.09.2022
Fischer |