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Überwachungsgemeinschaft Mitte e.V. für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse, Neu-Anspach (VR 998) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Robert-Bosch-Str. 7
61267 Neu-Anspach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 998
Amtsgericht: Bad Homburg
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Überwachungsgemeinschaft Mitte e.V. für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse aus Neu-Anspach war im Handelsregister Bad Homburg unter der Nummer VR 998 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Überwachungsgemeinschaft Mitte e.V. für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse ihren Standort nicht geändert. Die Überwachungsgemeinschaft Mitte e.V. für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 01.08.2018
Löschung

VR 998: Überwachungsgemeinschaft Mitte e.V. für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse, Oberursel (Taunus) (Robert-Bosch-Straße 7, 61267 Neu-Anspach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Überwachungsgemeinschaft West e.V. am 30.07.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 17.07.2018
Veränderung

VR 998: Überwachungsgemeinschaft Mitte e.V. für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse, Oberursel (Taunus) (Robert-Bosch-Straße 7, 61267 Neu-Anspach). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.03.2018 mit dem Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse Nordrhein-Westfalen e. V. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 3928) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

01.08.2018
Registervorgang

Löschung 01.08.2018