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1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt), Berlin (HRB 186034)

Firmendaten

Anschrift
Joachim-Karnatz-Allee 1
10557 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 186034
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: UG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 186034 verzeichnet. Nach der Gründung am 06.04.2017 hat die 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) a) die Planung und Projektentwicklung eines Windparks im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Außenbereich der Gemeinde Behrenhoff in den Gemarkungen Behrenhoff, Stresow, Müssow und Kammin mit insgesamt bis zu 6 Windenergieanlagen (nachfolgend "WEA" genannt) mit einer zu installierenden Nennleistung von insgesamt bis zu 18 Megawatt; b) der Abschluss sämtlicher hierfür erforderlicher Verträge und die Inhaberschaft sämtlicher Projektrechte (Nutzungsverträge, öffentlichrechtliche Genehmigungen, Dienstbarkeiten, Gestattungen usw.); der Abschluss von Kredit- bzw. Darlehensverträgen mit Banken oder anderen Kreditgebern zur Bereitstellung der notwendigen Kredite; die Teilnahme an von der Bundesnetzagentur gemäß den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung ("EEG") durchgeführten Ausschreibungen, insbesondere unter Inanspruchnahme der besonderen Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften; e) die Errichtung und der Betrieb der WEA einschließlich der Nebenanlagen wie Kabeltrassen, Wege, Trafostationen, ggf. Umspannwerk sowie sonstiger Infrastruktur etc.; f) der dauerhafte Betrieb der errichteten WEA und die Produktion, Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung und Vermarktung der von den WEA erzeugten elektrischen Energie. (2) Zum Gesellschaftszweck gehört insbesondere auch die Inanspruchnahme der besonderen Ausschreibungsbestimmungen des EEG für Bürgerenergiegesellschaften (§ 36g EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung). Zu diesem Zweck muss die Gesellschaft insbesondere die in § 3 Nr. 15 EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung niedergelegten Merkmale einer Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des EEG sowie die weiteren in § 36g EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen erfüllen. (3) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Gegenstand des Unternehmens dürfen ausschließlich operative Tätigkeiten außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sein. Die Gesellschaft betreibt die ihr gehörenden Anlagen und Einrichtungen zur Stromerzeugung und -vermarktung ausschließlich selbst und unmittelbar im Rahmen ihres laufenden Geschäftsbetriebs. Die Gesellschaft kann sich irn Rahmen ihrer operativen Tätigkeit fremder Dienstleister im Fall einer dauerhaften Beauftragung mit operativen Tätigkeiten nur aufgrund eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses und nur dann bedienen, wenn und soweit durch die ausdrückliche Vereinbarung von Gestaltungs-, Lenkungs- und Weisungsrechten sichergestellt ist, dass die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Gesellschaft selbst verbleiben. Zusätzlich zu der operativen Tätigkeit getätigte lnvestitionen zu Anlagezwecken sind nur zulässig, wenn und soweit dies nicht die Haupttätigkeit des Unternehmens darstellt. Gesellschafter und Geschäftsführung der Gesellschaft sind verpflichtet, die Anforderungen der BaFin an das Vorliegen einer operativen Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches stets einzuhalten und den Geschäftsbetrieb des Unternehmens ggf. entsprechend umzustrukturieren. Sollten die Voraussetzungen einer operativen Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches nicht (mehr) vorliegen und das Vermögen der Gesellschaft ein lnvestmentvermögen i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches darstellen und sollte sich dies auch nicht durch eine den Gesellschaftern zumutbare Umstrukturierung vermeiden lassen, wird die Gesellschaft aufgelöst, es sei denn, die Gesellschafterversammlung fasst mit einer Mehrheit von 80% der vorhandenen Stimmen einen hiervon abweichenden Beschluss.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 12.000,00 EUR. Die 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.04.2022)

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Registermeldungen 3

Calendar 14.04.2022
Veränderung

HRB 186034 B: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Socke, Thoralf; Änderung zu Nr. 1: Änderung des Amtes und der Vertretungsbefugnis, nunmehr: Liquidator: Rogos, Nikolai, * ‒.‒.‒‒, Behrenhoff; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Calendar 13.12.2017
Veränderung

HRB 186034 B: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Rogos, Nikolai; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Socke, Thoralf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Gesellschafterversammlung).

Calendar 20.04.2017
Neueintragung

HRB 186034 B: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin. Firma: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin; Gegenstand: (1) a) die Planung und Projektentwicklung eines Windparks im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Außenbereich der Gemeinde Behrenhoff in den Gemarkungen Behrenhoff, Stresow, Müssow und Kammin mit insgesamt bis zu 6 Windenergieanlagen (nachfolgend "WEA" genannt) mit einer zu installierenden Nennleistung von insgesamt bis zu 18 Megawatt; b) der Abschluss sämtlicher hierfür erforderlicher Verträge und die Inhaberschaft sämtlicher Projektrechte (Nutzungsverträge, öffentlichrechtliche Genehmigungen, Dienstbarkeiten, Gestattungen usw.); der Abschluss von Kredit- bzw. Darlehensverträgen mit Banken oder anderen Kreditgebern zur Bereitstellung der notwendigen Kredite; die Teilnahme an von der Bundesnetzagentur gemäß den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung ("EEG") durchgeführten Ausschreibungen, insbesondere unter Inanspruchnahme der besonderen Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften; e) die Errichtung und der Betrieb der WEA einschließlich der Nebenanlagen wie Kabeltrassen, Wege, Trafostationen, ggf. Umspannwerk sowie sonstiger Infrastruktur etc.; f) der dauerhafte Betrieb der errichteten WEA und die Produktion, Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung und Vermarktung der von den WEA erzeugten elektrischen Energie. (2) Zum Gesellschaftszweck gehört insbesondere auch die Inanspruchnahme der besonderen Ausschreibungsbestimmungen des EEG für Bürgerenergiegesellschaften (§ 36g EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung). Zu diesem Zweck muss die Gesellschaft insbesondere die in § 3 Nr. 15 EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung niedergelegten Merkmale einer Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des EEG sowie die weiteren in § 36g EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen erfüllen. (3) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Gegenstand des Unternehmens dürfen ausschließlich operative Tätigkeiten außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sein. Die Gesellschaft betreibt die ihr gehörenden Anlagen und Einrichtungen zur Stromerzeugung und -vermarktung ausschließlich selbst und unmittelbar im Rahmen ihres laufenden Geschäftsbetriebs. Die Gesellschaft kann sich irn Rahmen ihrer operativen Tätigkeit fremder Dienstleister im Fall einer dauerhaften Beauftragung mit operativen Tätigkeiten nur aufgrund eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses und nur dann bedienen, wenn und soweit durch die ausdrückliche Vereinbarung von Gestaltungs-, Lenkungs- und Weisungsrechten sichergestellt ist, dass die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Gesellschaft selbst verbleiben. Zusätzlich zu der operativen Tätigkeit getätigte lnvestitionen zu Anlagezwecken sind nur zulässig, wenn und soweit dies nicht die Haupttätigkeit des Unternehmens darstellt. Gesellschafter und Geschäftsführung der Gesellschaft sind verpflichtet, die Anforderungen der BaFin an das Vorliegen einer operativen Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches stets einzuhalten und den Geschäftsbetrieb des Unternehmens ggf. entsprechend umzustrukturieren. Sollten die Voraussetzungen einer operativen Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches nicht (mehr) vorliegen und das Vermögen der Gesellschaft ein lnvestmentvermögen i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches darstellen und sollte sich dies auch nicht durch eine den Gesellschaftern zumutbare Umstrukturierung vermeiden lassen, wird die Gesellschaft aufgelöst, es sei denn, die Gesellschafterversammlung fasst mit einer Mehrheit von 80% der vorhandenen Stimmen einen hiervon abweichenden Beschluss. Stamm- bzw. Grundkapital: 12.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Rogos, Nikolai, * ‒.‒.‒‒, Behrenhoff; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Socke, Thoralf, * ‒.‒.‒‒, Rostock; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.04.2017

Historie 3

14.04.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thoralf Socke
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Nikolai Rogos
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Nikolai Rogos
Liquidator

13.12.2017
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Nikolai Rogos
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Thoralf Socke
Geschäftsführer

20.04.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Nikolai Rogos
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thoralf Socke
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 19.04.2017