1. Betriebsrentenverwaltungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (Schlüterstr. 1, 40235 Düsseldorf).Die Ausgliederung von Vermögensteilen durch die Zentra-Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung in Saarbrücken (AG Saarbrücken, HRB 14572) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.09.2008 wirksam geworden.
1. Betriebsrentenverwaltungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (Schlüterstr. 1, 40235 Düsseldorf).Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
1. Betriebsrentenverwaltungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (Schlüterstr. 1, 40235 Düsseldorf).Die Ausgliederung von Vermögensteilen durch die Horten GmbH in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 50935) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.10.2008 wirksam geworden.
1. Betriebsrentenverwaltungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (Schlüterstr. 1, 40235 Düsseldorf).Die Ausgliederung von Vermögensteilen durch die ASSET Grundbesitz GmbH in Köln (AG Köln, HRB 31064) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2008 wirksam geworden.
1. Betriebsrentenverwaltungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Schlüterstr. 1 c/o METRO Kaufh. u. Fachmarkt, 40235 Düsseldorf). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe der Ausgliederungs- und Übernahmeverträge vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom gleichen Tag Teile des Vermögens der Zentra-Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung in Saarbrücken (AG Saarbrücken, HRB 14572), der ASSET Grundbesitz GmbH in Köln (AG Köln, HRB 31064) und der Horten GmbH in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 50935) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederungen werden erst wirksam mit Eintragung auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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