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1st Solution GmbH, Hüttblek (HRB 14409 KI)

Firmendaten

Anschrift
Alte Schulstr. 52
24641 Hüttblek
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 04194/981109
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.1stsolution.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2012
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 14409 KI
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die 1st Solution GmbH aus Hüttblek ist im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRB 14409 KI verzeichnet. Nach der Gründung am 01.10.2012 hat die 1st Solution GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. die Erbringung von IT-Leistungen jeglicher Art, einschließlich der Lieferung von Hardware, der Erstellung von Software, der Beratung, der Management-Beratung und der Schulung. 2. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Vertretung anderer Gesellschaften und Firmen übernehmen. Sie kann insbesondere auch Unternehmens- und Organschaftsverträge schließen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen und alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 10,00 EUR. Die 1st Solution GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.01.2024)

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Registermeldungen 3

Calendar 17.01.2014
Veränderung

HRB 14409 KI: Firma vormals: 1st Solution Holding GmbH, Hüttblek, Alte Schulstraße 52, 24641 Hüttblek. Name der Firma nunmehr: 1st Solution GmbH. Gegenstand: 1. die Erbringung von IT-Leistungen jeglicher Art, einschließlich der Lieferung von Hardware, der Erstellung von Software, der Beratung, der Management-Beratung und der Schulung. 2. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Vertretung anderer Gesellschaften und Firmen übernehmen. Sie kann insbesondere auch Unternehmens- und Organschaftsverträge schließen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen und alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital) und 5 (Vertretung der Gesellschaft) sowie auch im übrigen neu gefasst. Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 16.01.2013 ist die 1st Solution Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House Cardiff No. 5380463) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.

Calendar 17.12.2012
Vorgang ohne Eintragung

HRB 14409 KI: 1st Solution Holding GmbH, Hüttblek, Alte Schulstraße 52, 24641 Hüttblek. (1) Die Gesellschaft soll als übernehmende Gesellschaft mit der im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 5380463 eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (Private Limited Company): 1st Solution Limited Sitz: Birmingham, Großbritannien Geschäftsanschrift: Alte Schulstraße 52, 24641 Hüttenblek, Haftkapital: englische Pfund 10,00 (Einzahlungsbetrag: englische Pfund 10,00) - nachfolgend auch die "übertragende Gesellschaft" genannt- durch Übertragung deren Vermögens als Ganzes auf die übernehmende Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen werden (§§ 122a ff. UmwG) Die übertragende Gesellschaft unterhält die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 7279 KI eingetragene Zweigniederlassung: 1st Solution Limited Sitz: Hüttblek Anschrift: Alte Schulstraße 52, 24641 Hüttblek. (2) Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden 1st Solution GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. (b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert der Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. (c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keinen Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. ´ Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der übernehmenden Gesellschaft unter deren im Register eingetragenen Geschäftsanschrift: Alte Schulstr. 52 in 24641 Hüttblek angefordert werden. (a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren im Register eingetragenen inländischen Geschäftsanschrift geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen späteren gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.

Calendar 23.11.2012
Neueintragung

HRB 14409 KI: 1st Solution Holding GmbH, Hüttblek, Alte Schulstraße 52, 24641 Hüttblek. Name der Firma: 1st Solution Holding GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Hüttblek; Geschäftsanschrift: Alte Schulstraße 52, 24641 Hüttblek; Gegenstand: Halten und Verwalten vn Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Erbringung von IT-Leistungen jeglicher Art, einschließlich der Lieferung von Hardware, der Erstellung von Software, der Beratung, der Management-Beratung und der Schulung; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Jürs, Thorsten, * ‒.‒.‒‒, Hüttblek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.10.2012 mit Änderung vom 13.11.2012

Historie 3

17.01.2014
Firmenname geändert

alt:
1st Solution Holding GmbH

neu:
1st Solution GmbH

17.12.2012
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
25.000,00 EUR

Neues Stammkapital:
10,00 EUR

23.11.2012
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thorsten Jürs
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 22.11.2012