HRB 881 EU: 5 M Vermögensverwaltung GmbH, Neustadt, Werftstr. 9, 23730 Neustadt. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens; Kapital: 25.002,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.01.2020 mit Änderung vom 06.03.2020 wurde das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 2,00 EUR auf 25.002,00 EUR erhöht sowie der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst und dabei insbesondere geändert in § 1 Absatz 3 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen).
HRB 881 EU: 5 M Vermögensverwaltung GmbH, Neustadt, Werftstr. 9, 23730 Neustadt. Geschäftsführer: 4. Möller, Marie, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 881 EU: 5 M Vermögensverwaltung GmbH, Neustadt, Werftstr. 9, 23730 Neustadt. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Möller, Peer; Geschäftsführer: 3. Möller, Mats, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 881 EU: Firma vormals: Ostseestrand Campingplatz Scharbeutz Besitz GmbH, Neustadt, Werftstr. 9, 23730 Neustadt. Name der Firma: 5 M Vermögensverwaltung GmbH; Gegenstand: Verwaltung eigenen und fremden Vermögens; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.04.2016 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst und insbesondere geändert in § 1.1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
HRB 881 EU: Ostseestrand Campingplatz Scharbeutz Besitz GmbH, Neustadt, Werftstr. 9, 23730 Neustadt. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die Borgstedt & Co. Import und Export GmbH mit Sitz in Scharbeutz (Amtsgericht Lübeck, HRB 7317 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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