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A.C. Zahntechnik GmbH, Hennef (HRB 5114) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bahnweg 8
53773 Hennef
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 5114
Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die A.C. Zahntechnik GmbH aus Hennef war im Handelsregister Siegburg unter der Nummer HRB 5114 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die A.C. Zahntechnik GmbH ihren Standort nicht geändert. Die A.C. Zahntechnik GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 03.09.2007
Löschung

A.C. Zahntechnik GmbH, Hennef (Bahnweg 8, 53773 Hennef). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A.-C. Zahntechnik e.K (AG Siegburg, HRA 4871) am 29.08.2007 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 03.09.2007
Veränderung

A.C. Zahntechnik GmbH, Hennef (Bahnweg 8, 53773 Hennef). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma A.-C. Zahntechnik e.K. (AG Siegburg 41 AR 402/2007) auftretenden Kaufmann Jürgen Albrecht-Collmann übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

03.09.2007
Registervorgang

Löschung 31.08.2007