HRB 210774: ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dreymann, Benedikt, Bremerhaven, * ‒.‒.‒‒.
HRB 210774: ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder. Die Hauptversammlung vom 19.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung und Bestellung des Vorstandes) und § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden als Vorstand: Petersjohann, Dirk, Cuxhaven, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gutmann, Tim, Bremen, * ‒.‒.‒‒; Hoffmann, Jürgen, Ottersberg, * ‒.‒.‒‒; Hogreve, Kay, Bremen, * ‒.‒.‒‒; Kröger, Lars, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Peters, Christian, Bremen, * ‒.‒.‒‒; Skalicky, Alexander, Bremen, * ‒.‒.‒‒; von Krause, Till, Bremen, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Toralf, Zeven, * ‒.‒.‒‒.
HRB 210774: ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 210774: ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2021 mit der Explorer Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lemwerder (Amtsgericht Oldenburg HRB 207469) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.