Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN
229/25) vom 28.10.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. |
a)
05.11.2025
Kronz |
HRB 13432: ACRON GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf.
HRB 13432: ACRON GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Schön, Claudia, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13432: ACRON GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Bender, Peer, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bender, Kai, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13432: ACRON GmbH, Düsseldorf, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der MöWe GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60701) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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