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a)
Favier Engineering GmbH
c)
Die integrale Gebäudeplanung für Sanitär-,
Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
sowie für Elektro-, Mess-, Steuer-, und
Regelungstechnik sowie die Planung +
Objektüberwachung von
Ingenieurbauwerken (Bauwerke und
Anlagen der Abwasserentsorgung,
Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus),
Verkehrs- und Freianlagen, sowie die
Erstellung von Erdmassenberechnungen.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller
Handlungen und Maßnahmen berechtigt,
die unmittelbar oder mittelbar zur
Förderung des vorstehenden
Unternehmensgegenstandes geeignet sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen im Inland und im
Ausland zu errichten, andere Unternehmen
zu gründen, zu erwerben, sich an solchen
zu beteiligen oder deren Vertretung zu
übernehmen. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2025 hat eine
Neufassung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und
Sitz der Geselllschaft), Ziffer 2.1 (Gegenstand des
Unternehmens) und Ziffer 7 (Vertretung) und mit ihr die
Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und
der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2025
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 07.08.2025 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 07.08.2025 mit der AD Holding GmbH mit Sitz in
Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 44891) verschmolzen. |
a)
27.08.2025
Meier |