HRB 17807 HB: ADD-DIRECT-mailPrint GmbH Direct Marketing Service, Bremen, Ermlandstr. 55, 28777 Bremen. Geschäftsanschrift: Ermlandstr. 55, 28777 Bremen.
ADD-DIRECT Marketing GmbH, Bremen(Ermlandstr. 55, 28777 Bremen). Name der Firma: ADD-DIRECT-mailPrint GmbH Direct Marketing Service. Kapital: 43.500 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Pukowski, Klaus; Geschäftsführer: 3. Pfeifenberger, Ingrid, geb. Friedhoff, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007, 30.08.2007 und 02.11.2007 sind das Stammkapital auf 30.677,51 EUR umgestellt und um 322,49 EUR auf 31.000 EUR sowie zur Durchführung nachstehender Verschmelzung mit der Mail-Print GmbH Laserdruck, Kuvertierung, Porto-Service mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20189 HB) um weitere 12.500 EUR auf insgesamt 43.500 EUR erhöht sowie die Firma und §§ 1 (Firma und Sitz) und 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Mail-Print GmbH Laserdruck, Kuvertierung, Porto-Service mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20189 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..