AFS Projektmanagement GmbH, Lüneburg, Zeppelinstraße 30, 21337 Lüneburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der KB Systemtechnik GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 2517) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BBL Bahnbau Lüneburg GmbH (vormals: KB Systemtechnik GmbH) am 24.02.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Lüneburg
Rechtsform: GmbH