| 12 |
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Altenhilfe, die Förderung der
Wohlfahrtspflege, die Förderung der
Religion, die Förderung der Wissenschaft
und Forschung, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, sowie die
Pflege von Kranken und alten Menschen
und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO.
(2) Diese Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
planmäßiges Zusammenwirken mit
- der AGAPLESION gemeinnützige AG
oder deren steuerbegünstigtem
Rechtsnachfolger und/oder mit der
AGAPLESION gemeinnützige AG oder
deren steuerbegünstigtem
Rechtsnachfolger unmittelbar oder mittelbar
verbundenen Körperschaften,
- dem Ev.-Luth. Diakonissen-Mutterhaus
Rotenburg (Wümme) e.V. oder dessen
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
und/oder mit dem Ev.-Luth. Diakonissen-
Mutterhaus Rotenburg (Wümme) e.V. oder
dessen steuerbegünstigtem
Rechtsnachfolger unmittelbar oder mittelbar
verbundenen Körperschaften,
- der SYNODIS gemeinnützige GmbH oder
deren steuerbegünstigtem
Rechtsnachfolger unmittelbar oder mittelbar
verbundenen Körperschaften,
die ebenfalls die Voraussetzungen der §§
51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen,
indem im Rahmen des § 2 Absatz (3) an
die vorgenannten Körperschaften bzw. von
diesen Körperschaften für die Gesellschaft
betriebsnotwendige Dienstleistungen
erbracht, Waren beschafft und/oder
Gegenstände zur Nutzung überlassen
werden bzw. bezogen werden.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch
dadurch verwirklichen, dass sie anderen
steuerbegünstigten Körperschaften Mittel
insbesondere zur Verwirklichung der unter
§ 2 Absatz (1) genannten Zwecke
zuwendet. Dieser Zweck wird auch durch
die Sammlung von Spenden verwirklicht.
Des Weiteren darf die Gesellschaft
zinsgünstige und zinslose Darlehen
vergeben.
(3) Gegenstand der Gesellschaft ist die
Erbringung von Reinigungs-
Dienstleistungen und damit verbundene
Managementleistungen in sozialen
Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern,
Medizinischen Versorgungszentren,
Heimen und Einrichtungen der
Rehabilitation, Heimen und Einrichtungen
des Betreuten Seniorenwohnens, Heimen
und Einrichtungen der Alten- und
Krankenpflege, Hospizen), in Homecare-,
Hauswirtschafts- und
lnfrastrukturbereichen.
Hierzu kann die Gesellschaft regionale
Betriebsstätten unterhalten und
Betriebsführungs- und
Bereichsleitungsfunktionen übernehmen.
(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu betreiben, die dem
steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft
dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben anderer Unternehmen bedienen,
sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und
Nebenbetriebe erwerben, errichten oder
pachten. Die Gesellschaft darf sich
Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1
Satz 2 Abgabenordnung bedienen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre
Leistungen auch gegenüber anderen
Auftraggebern, als die in Absatz (3)
benannten, zu erbringen.
Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich
unmittelbar oder mittelbar an anderen
Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen
Zwecken beteiligen, sowie die
Betriebsführung von anderen Unternehmen
und Rechtsträgern mit vergleichbarer
Zielsetzung übernehmen.
Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen errichten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2026 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. |
a)
02.03.2026
Zollmann
b)
Fall 14 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Loew, Patrick, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.01.2026
Schüßler
b)
Fall 13 |
| 10 |
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Altenhilfe, die Förderung der
Wohlfahrtspflege, die Förderung der
Religion, die Förderung der Wissenschaft
und Forschung, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, sowie die
Pflege von Kranken und alten Menschen
und die Hilfe für Bedürftige i. S. d. § 53 AO.
(2) Diese Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
planmäßiges Zusammenwirken mit der
AGAPLESION gemeinnützige AG oder
deren steuerbegünstigtem
Rechtsnachfolger und/oder mit der
AGAPLESION gemeinnützige AG oder
deren steuerbegünstigtem
Rechtsnachfolger unmittelbar oder mittelbar
verbundenen Körperschaften, dem Ev. -
Luth. Diakonissen-Mutterhaus Rotenburg
(Wümme) e. V. oder dessen
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
und/oder mit dem Ev. -Luth. Diakonissen-
Mutterhaus Rotenburg (Wümme) e. V. oder
dessen steuerbegünstigtem
Rechtsnachfolger unmittelbar oder mittelbar
verbundenen Körperschaften, die ebenfalls
die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der
Abgabenordnung erfüllen, indem
Dienstleistungen gem. § 2 Absatz (3) an die
vorgenannten Körperschaften erbracht
werden bzw. von diesen Körperschaften für
die Gesellschaft betriebsnotwendige
Dienstleistungen bezogen werden.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch
dadurch verwirklichen, dass sie anderen
steuerbegünstigten Körperschaften Mittet
insbesondere zur Verwirklichung der unter
§ 2 Absatz (1) genannten Zwecke
zuwendet. Dieser Zweck wird auch durch
die Sammlung von Spenden verwirklicht.
Des Weiteren darf die Gesellschaft
zinsgünstige und zinslose Darlehen
vergeben.
(3) Gegenstand der Gesellschaft ist die
Erbringung von Reinigungs-
Dienstleistungen und damit verbundene
Managementleistungen in sozialen
Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern,
Medizinischen Versorgungszentren,
Heimen und Einrichtungen der
Rehabilitation, Heimen und Einrichtungen
des Betreuten Seniorenwohnens, Heimen
und Einrichtungen der Alten- und
Krankenpflege, Hospizen), in Homecare-,
Hauswirtschafts- und
Infrastrukturbereichen. Hierzu kann die
Gesellschaft regionale Betriebsstätten
unterhalten und Betriebsführungs- und
Bereichsleitungsfunktionen übernehmen.
(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu betreiben, die dem
steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft
dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben anderer Unternehmen bedienen,
sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs-
und Nebenbetriebe erwerben, errichten
oder pachten. Die Gesellschaft darf sich
Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1
Satz 2 Abgabenordnung bedienen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, ihre Leistungen
auch gegenüber anderen Auftraggebern,
als die in Absatz (3) benannten, zu
erbringen.
Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich
unmittelbar oder mittelbar an anderen
Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen
Zwecken beteiligen, sowie die
Betriebsführung von anderen Unternehmen
und Rechtsträgern mit vergleichbarer
Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft
kann Zweigniederlassungen errichten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. |
a)
29.07.2025
Zollmann
b)
Fall 12 |
| 9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Loew, Patrick, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.02.2025
Heyden
b)
Fall 11 |
| 8 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Dikhoff, Nicole, Helvesiek, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.06.2024
Krämer
b)
Fall 10 |