Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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Prokura erloschen:
Kaufhold, Tobias, Laer, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.05.2023
Wendt |
HRB 12221: AGRAVIS Technik Holding GmbH, Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster. Prokura erloschen: Warlich, Willy, Königslutter, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12221: AGRAVIS Technik Holding GmbH, Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster. Prokura erloschen: Ester, Stefan, Lünne, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12221: AGRAVIS Technik Holding GmbH, Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 mit der Raiftec GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 207748) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12221: AGRAVIS Technik Holding GmbH, Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 31.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 mit der VOVIS Automobile GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 6209) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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