Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Cavallucci, Mario, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.12.2023
Brinkmann |
16 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Völlnagel, Michael, Schindellegi / Schweiz,
* ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Höferlin, Melanie, Bad Bellingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.05.2023
Brinkmann |
HRB 10803: AIT Worldwide Logistics Germany GmbH, Greven, Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hüttruper Heide 90, 48268 Greven. Nicht mehr Geschäftsführer: Helberg, Dirk, Lengerich, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Greipl, Thomas, Eberhardzell, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10803: AIT Worldwide Logistics Germany GmbH, Greven, Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven. Zweigniederlassung aufgehoben: 48268 Greven, Geschäftsanschrift: Airportcenter II 3.OG Eingang Ost, Hüttruper Heide 90, 48268 Greven.
HRB 10803: AIT Worldwide Logistics Germany GmbH, Greven, Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2021 mit der FIEGE Fritsch Forwarding GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 10950) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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