Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
09.06.2023
Richard
b)
Fall 7 |
HRB 4579: AKO Kunst, Kultur & Sport Veranstaltungs- und Vermarktungs GmbH, Höhr-Grenzhausen, Birkenweg 7, 56203 Höhr-Grenzhausen. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun Liquidator: Adelfang-Krapp, Bernd Otto, Höhr-Grenzhausen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 4579: AKO Kunst & Kultur Verwaltungsgesellschaft mbH, Höhr-Grenzhausen, Birkenweg 7, 56203 Höhr-Grenzhausen. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.03.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00 DM) auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,60 EUR um 435,40 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen. Des Weiteren wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 1 (Firma und Sitz) und damit die Änderung des Gegenstandes und der Firma beschlossen. Im Übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag wurde neu gefasst. Neue Firma: AKO Kunst, Kultur & Sport Veranstaltungs- und Vermarktungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Durchführung und Vermarktung von Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen aller Art. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
AKO Kunst & Kultur Verwaltungsgesellschaft mbH, Höhr-Grenzhausen (Birkenweg 7, 56203 Höhr-Grenzhausen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der Barmer Bahnhof Event Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 14567) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.