| 2 |
a)
ALL CAPS Kulturagentur gUG
(haftungsbeschränkt)
c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Kunst und Kultur sowie die Förderung
der Volks- und Berufsbildung gemäß § 52
Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung.
Dieser Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
1. die Durchführung von
Kulturveranstaltungen und -projekten, das
bedeutet konkret:
Tagungen, Ausstellungen und Konferenzen
mit kulturpolitischem oder inklusivem
Schwerpunkt,
So hat die taped! Meet-Up und Convention
und andere Veranstaltungen dieser Art, die
die Gesellschaft plant, als Tagung,
Ausstellung und Konferenz den Anspruch
kulturpolitische Inhalte zu vermitteln und
z.B. durch einen sehr niedrigen oder
vollständig spendenbasierten Eintrittspreis
sowie andere Maßnahmen einem möglichst
breiten Gesellschaftsspektrum Zugang zu
verschaffen.
1. Die inhaltlichen Aspekte dieser
Veranstaltungen(en) sind dabei wie folgt zu
verstehen:
a. Tagung - Nachwuchs-Künstler:innen
sollen im Rahmen von Workshops von
Expert:innen zu Themen wie
Musikwirtschaft, Vermarktung von Musik
und Kunst, Herstellung von Musik und
Tonproduktion ausgebildet werden.
b. Ausstellung - Es wird Ausstellungsfläche
bereitgestellt, in der Künstler:innen, Vereine
und Kollektive ihre künstlerischen Werke
ausstellen und verkaufen dürfen, dafür wird
eine geringe oder gar keine Gebühr
erhoben. Als künstlerische Werke sind hier
z.B. Tonträger, Skulpturen, Textilien,
visuelle Kunst wie Zeichnungen und
Malereien zu verstehen. Auch Vereine die
sich gegen Diskriminierung einsetzen wie
z.B. exit e.V. werden geladen.
c. Konferenz - Es finden Vorträge z.T.
Diskriminierung in der Musik- und
Kulturwirtschaft, Musikgeschichte,
Vorstellung von Kunst- und Kulturprojekten
und öffentliche Panel-Diskussionen zu
ähnlichen Themen statt. Als Kunst- und
Kulturprojekt ist hier z.B. die Arbeit von
Künstlerkollektiven im Bereich visueller
Kunst, Buchprojekte oder Podcasts zu
verstehen.
2. In diesem Kontext wird insbesondere auf
einen so genannten „Safe Space“ geachtet,
in dem, anders als auf vielen anderen
Veranstaltungen des Hip-Hop Subgenres
explizit auch FLINTA-Artists sicher
teilhaben können, so Reichweite und eine
Plattform erhalten und dadurch gefördert
werden.
3. Durch Sichtbarmachung sonst
unterrepräsentierter Inhalte insbesondere
Subgenres im Musikbereich sowie der
visuellen Kunst und der politischen
Aufklärung durch DIY-Journalisten und
Akteure wie z.B. sogenannte Independent
Labels und Künstlerkollektive im Rahmen
dieser Ausstellungen wird darüber hinaus
auch die strukturelle Kulturlandschaft in
Deutschland gefördert.
a. Als Subgenre sind dabei Musik- und
Kunstrichtungen zu verstehen, die in der
allgemeinen Öffentlichkeit wenig
wahrnehmbar sind wie z.B. spezifische
Ausdrucksformen von “Hip-Hop”, (Beispiel
“BoomBap”) oder Jazz (Beispiel “Lo-Fi”)
sowie Street-Art und Graffiti im Bereich der
visuellen Kunst.
b. Als politische Aufklärung ist
beispielsweise die Besprechung
diskriminierender
oder rechtsextremistischer Tendenzen im
Rahmen dieser Subgenres zu verstehen.
Diskriminierung bezieht sich in diesem
Zusammenhang auf sexistische,
antisemitische, rassistische oder
homophobe Tendenzen.
c. Die Sichtbarmachung geschieht
insbesondere durch die Kuration von
Bühnen und Programmpunkten, die sich
genau auf diese Inhalte beziehen und die
Dokumentation dieser Programmpunkte im
Internet.
Subkultur-orientierte Festivals und
Konzerte,
insbesondere die Veranstaltung „Tapefabrik
Festival“, die sich der Nachwuchsförderung,
der Förderung von Jugend- und Subkultur
sowie der Inklusion im Musik- und
Kunstbereich widmen;
i. Im Rahmen der Veranstaltung wird auf
diversen Bühnen Nachwuchskünstler:innen
und Subgenre-Künstler:innen die
Möglichkeit für Aufführungen gegeben.
ii. Es werden spezielle Konzertformate
entwickelt, bei denen besonderer
künstlerischer Anspruch auf Neuartigkeit
und Entwicklung innerhalb der Subkultur
gelegt wird - z.B. in dem bereits
erfolgreiche Künstler:innen mit
Nachwuchs:künstlerinnen auftreten,
Künstler:innen einer bestimmten Region
gemeinsam auftreten oder Musikstücke
explizit für das Liveformat vorbereitet
werden.
iii. Der Eintritt wird dabei bewusst niedrig
und reduziert gehalten, um möglichst vielen
jungen Erwachsenen Zutritt zu
ermöglichen.
iv. Zahlreiche Medien werden geladen, um
die Reichweite der Veranstaltung zu
erhöhen und die Besprechung der
Subgenres in der Öffentlichkeit zu
verstärken.
Als Subgenre sind dabei Musik- und
Kunstrichtungen zu verstehen, die in der
allgemeinen Öffentlichkeit wenig
wahrnehmbar sind wie z.B. spezifische
Ausdrucksformen von “Hip-Hop”,(Beispiel
“BoomBap”) oder Jazz (Beispiel “Lo-Fi”)
sowie Street-Art und Graffiti im Bereich der
visuellen Kunst.
Als Subkultur-orientierte Festivals und
Konzerte sind weitere Veranstaltungen
mit ähnlichem Anspruch oder Inhalten zu
verstehen.
2. Die Vermittlung und Förderung von
Künstler:innen, insbesondere
Nachwuchskünstler:
innen, konkret:
a. durch die aktive Vermittlung an
Veranstalter:innen von Konzerten, Festivals
und ähnlichen Kulturformaten zur
Generierung eigener Einnahmen für
die Künstler:innen,
b. sowie durch die Durchführung von
Nachwuchswettbewerben im Rahmen der
gemeinnützigen Veranstaltungen, um
Künstler:innen eine Plattform zur
Professionalisierung zu ermöglichen;
3. kulturelle Bildung, konkret:
durch die Konzeption und Durchführung
von Workshops, Panels und Vorträgen im
Rahmen der eigenen Veranstaltungen
i. beispielsweise wird durch Workshops z.T.
Tonproduktion, Songwriting o.ä.
Nachwuchskünstler:innen die Möglichkeit
gegeben ihr künstlerisches Schaffen zu
professionalisieren und so direkt gefördert.
ii. Durch die Vermittlung von Erfahrungen
durch etablierte Künstler:innen wird
weiterhin Wissen an
Nachwuchskünstler:innen und junge
Menschen auf dem Weg dorthin vermittelt
und so ebenfalls Kunst und Kultur
gefördert. |
|
b)
Personenbezogene Daten (Nachname)
geändert, nun:
Geschäftsführerin:
Erler, Alexa, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2025 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen. |
a)
17.02.2026
Lang
b)
Fall 2 |
| 1 |
a)
ALL CAPS Kulturagentur UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Wiesbaden
Geschäftsanschrift:
Tresckowstraße 4, 20259 Hamburg
c)
die Künstler:innenvermittlung, das
Künstler:innenmanagement, das Cultural
Marketing, Eventmanagement und -
durchführung, sowie die Entwicklung und
der Vertrieb von Merchandise-Artikeln. |
1.500,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schneider-Ludorff, Maximilian Kornelius,
Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführerin:
Käser, Alexa, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Scholtysik, Kai, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2025 |
a)
31.05.2025
Boos
b)
Fall 1 |