HRB 503464: APS Deutschland Personalservice GmbH, Erfurt, Arnstädter Straße 50, 99096 Erfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Arnstadt. Änderung der Geschäftsanschrift: Bierweg 6, 99310 Arnstadt.
HRB 503464: APS Deutschland Personalservice GmbH, Erfurt, Spielbergtor 21, 99096 Erfurt. Änderung der Geschäftsanschrift: Arnstädter Straße 50, 99096 Erfurt.
HRB 503464: APS Deutschland Personalservice GmbH, Erfurt, Spielbergtor 21, 99096 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feier, Michael, Premstätten / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 503464: APS Deutschland Personalservice GmbH, Erfurt, Spielbergtor 21, 99096 Erfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hohmann, Roland, Hochheim am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Feier, Michael, Premstätten / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Breinl, Hans-Gert, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schmeltzer, Stefan, Bad Berka OT Tannroda, * ‒.‒.‒‒.
HRB 503464:Steigerwald Personal GmbH, Erfurt, Spielbergtor 21, 99096 Erfurt.Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: APS Deutschland Personalservice GmbH. Die APS Personalservice Deutschland GmbH mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 505976) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2014 mit Nachtrag vom 27.06.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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