HRB 9686: AREAL Grundstücks- und Bauträgergesellschaft mbH, Köln, Brückenstr. 17, 50667 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Nickel, Ralf, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9686: AREAL Grundstücks- und Bauträgergesellschaft mbH, Köln, Brückenstr. 17, 50667 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bongartz, Jürgen, Köln, * ‒.‒.‒‒; Faulhaber, Frank, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9686: AREAL Grundstücks- und Bauträgergesellschaft mbH, Köln, Brückenstr. 17, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Perthel, Stephan, Köln, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Dr. Pougin, Andreas, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AREAL Grundstücks- und Bauträgergesellschaft mbH, Köln, Brückenstr. 17, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 hat die weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 3.132.922,00 EUR um weitere 43.126,00 EUR auf 3.176.048,00 EUR. sowie die Erhöhung des Stammkapitals um weitere 23.952,00 EUR auf 3.200.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. 3.200.000,00.
AREAL Grundstücks- und Bauträgergesellschaft mbH, Köln, Brückenstr. 17, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2013 mit der Treasury GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 33392) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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