Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Die Verschmelzung wurde am 16.10.2025 in das Register des
übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht
München HRB 182068). |
a)
22.10.2025
Gleisl |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2025 sowie des
Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom
15.09.2025 und des Beschlusses der Hauptversammlung des
übernehmenden Rechtsträgers vom 15.09.2025 mit der PGIM
Real Estate Germany AG mit dem Sitz in München
(Amtsgericht München HRB 182068) verschmolzen. Die
Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der
Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden
Rechtsträgers. |
a)
29.09.2025
Dr. Müller |
HRB 170718: ASPF II Nex GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stoß, Martin Rudolf, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bichler, Claudia, Garching, * ‒.‒.‒‒. Bisher nicht eingetragene Prokura inzwischen erloschen: Bichler, Claudia, Garching, * ‒.‒.‒‒.
HRB 170718: ASPF II Nex GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Die ASPF II Rho GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 189526) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 170718: ASPF II Nex GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München. Die ASPF II Omikron GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 179404) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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