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a)
ASTESU eG
b)
Bremen
c)
Die Bewirtschaftung, Errichtung, Er-
werb und Betreuung von Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
sowie Belastung, Veräußerung von
Grundstücken und die Übernahme aller
im Bereich der Wohnungswirtschaft,
des Städtebaus und der lnfrastruktur
anfallenden Aufgaben, hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räu-
me für Gewerbetreibende, soziale, wirt-
schafttiche und kulturelle Einrichtun-
gen.
Weitere Gegenstände der Genossen-
schaft sind
a) die Erstellung von Mobilitätskon-
zepten sowie Bereitstellung von Fahr-
zeugen sowie anderen mobilen Wirt-
schaftsgütern zur Unterstützung von
Familien;
b) die kulturellen und sozialen Maß-
nahmen zur Erforschung von natürli-
chen Lebensformen, Wirkungsweisen
von Sport, Gesundheits- und Wellness-
produkten,
alternativen Heilmethoden, Lebensmit-
teln und Nahrungsergänzungsmitteln;
c) alle Aktivitäten, welche zur Erhal-
tung und Verbesserung der geistigen
sowie körperlichen Gesundheit und Vi-
talität der Mitgtieder dienen;
d) die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung der Mitglieder in allen
Bereichen;
e) die Bewahrung und Erforschung des
internationalen, aber auch insbeson-
dere europäischen Kulturgutes beson-
ders auf den Gebieten des Bauwesens
(Baudenkmäler),
der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur
(Bücher) und Musik;
f) das Betreiben, Entwickeln und Leiten
von Projekten in Bezug auf erneuerba-
re und alternative Energien und allge-
meiner Umweltschutz. |
Der Geschäftsanteil
beträgt 10,00 EUR.
Ein Geschäftsanteil
ist Pflichtanteil.
Eine Nachschuss-
pflicht besteht nicht. |
a)
Der Vorstand besteht aus einer Person.
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft
allein und darf Rechtsgeschäfte als Ver-
treter Dritter abschließen.
b)
Vorstand:
1.
Sucker, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Sottrum |
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a)
Eingetragene Genossenschaft
Die Satzung ist errichtet am 29.08.2025.
b)
Die Genossenschaft ist entstanden
durch formwechselnde Umwandlung
der ASTESU GmbH mit Sitz in Bremen
(Amtsgericht Bremen, HRB 40600 HB)
auf Grund des Umwandlungsbeschlus-
ses vom 29.08.2025. |
a)
02.09.2025
Schröder |